Beschlüsse erneut in vielen Teilen realitätsfern:

asr kritisiert Details zur jüngst vorgestellten Überbrückungshilfe IV

Berlin, 10. Januar 2022 (w&p) – Regelungen in vielen Bereichen realitätsfern: Das ist das Urteil der asr Allianz selbständiger Reiseunternehmen – Bundesverband e.V. zu den neuesten Details, die kürzlich im Zuge der Überbrückungshilfe IV verkündet wurden. Der Verband kritisiert die Kürzung förderfähiger Fixkosten sowie den Stopp von Hilfen für die Digitalisierung. Darüber hinaus plädiert  er für eine Änderung beim Thema Provisionen und Margen sowie bei den Zuschüssen für Marketingkosten. Auch der unklare Status zum Kurzarbeitergeld ist dem Verband ein Dorn im Auge.

Konkret beanstandet die Vereinigung die Senkung von zu erstattenden förderfähigen Fixkosten von bisher 100 Prozent auf nun nur noch 90 Prozent. Dass die Förderung für die Digitalisierung ausläuft, hält Vizepräsidentin Anke Budde ebenfalls für ausgesprochen kontraproduktiv. „Wir sind uns doch alle einig, dass die Pandemie die Defizite in diesem Bereich schonungslos offengelegt hat. Die Förderung an dieser Stelle zu stoppen, ist daher das absolut falsche Signal für die Branche, um sich zukunftsfähig aufstellen zu können.“

Beim Umsatzausfall durch Provisionen und Margen bemängelt der Mittelstandsverband konkret, dass dieser nicht auf der Basis von 2019 entschädigt wird. Da die Buchungen für die ersten Monate des Jahres 2022 weitgehend ausfallen, könne die coronabedingte Stornierung einer Buchung keineswegs die Bemessungsgrundlage sein. Kritisch betrachtet die asr zudem den Aspekt der Marketingkosten. Wer seine Ausgaben in diesem Bereich im vergangenen Jahr bereits auf Basis des Vergleichszeitraums 2019  ausgeschöpft habe, erhalte laut neuem Beschluss keinen Zuschuss mehr. „Die Akteure unserer Branche haben 2021 bewusst mehr investiert, weil sie an einen umfangreichen Neustart 2022 glaubten und Kunden an sich binden wollten“, erklärt Anke Budde. Ähnlich wie bei der Förderung von Digitalisierungsmaßnahmen können wir doch hier nicht einfach die Hände in den Schoß legen, sondern müssen weiter in die Zukunft investieren. Nur so kann der Mittelstand sicherstellen, auf kurz oder lang nicht abgehängt zu werden.“

Nicht zuletzt kritisiert die Branchen-Vereinigung den Umgang mit der Kurzarbeit, dem wichtigen Stütz-Instrument in dieser Pandemie, deren Fortführung nach wie vor ungewiss ist. Stand heute läuft sie für viele Unternehmer bereits im Februar 2022 aus. „Im Grunde müssen die Nutzer des Kurzarbeitergeldes ja heute schon die wirtschaftlich notwendigen Entlassungen planen, da mit einer kurzfristigen Marktbelebung nicht zu rechnen ist“, so Vizepräsident Winfried Schulze. „Nicht zuletzt brauchen wir angesichts des eklatanten Fachkräftemangels  aber jedes Team-Mitglied. Wir fordern die Bundesregierung daher auf, die Kurzarbeit um weitere zwölf Monate zu verlängern, um der Branche in diesen Zeiten zumindest ein Mindestmaß an Planungssicherheit zu geben.“

Neben all seiner Kritik hebt die Vertretung des Mittelstands aber auch positive Aspekte hervor. So betrachtet es der Verband als überaus erfreuliche Tatsache, dass die Überbrückungshilfe in großem Maße weitergeführt wird. Auch den Aspekt der fortgeführten Anschubhilfe durch den Eigenkapitalzuschuss erwähnt die asr dabei lobend. „Allerdings“, so Anke Budde, „hätten wir uns gewünscht, dass dieser auf 40 Prozent bleibt, anstatt ihn auf 30 Prozent abzusenken.“

Pressekontakt:
Roberto La Pietra                                                     Anke Budde
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