Der Deutsche Reisesicherungsfonds hat das Antragsverfahren für Reiseveranstalter auf seiner Webseite unter www.drsf.reise freigeschalten. Das ist insbesondere für alle Reiseveranstalter wichtig, die mit einem absicherungspflichtigen Vorjahresumsatz von mehr als € 10 Mio. gesetzlich zur Insolvenzabsicherung über den DRSF verpflichtet sind.

Reiseveranstalter und eigenveranstaltende Reisebüros, deren absicherungspflichtiger Vorjahresumsatz unterhalb von € 10 Mio. liegt, können frei wählen, ob sie sich zukünftig über eine Versicherungsgesellschaft oder den DRSF insolvenzrechtlich absichern möchten.

Als einer der fünf Gründungsgesellschafter haben wir uns insbesondere für die Wahlmöglichkeit für kleine und mittelgroße Reiseveranstalter im Rahmen des Gesetzgebungsprozesses erfolgreich einsetzen können.

Der DRSF wird am 01.11.2021 starten. Ihren Aufnahmeantrag in den DRSF können Sie ab sofort online stellen unter: drsf.reise/antragsstellung-fuer-reiseveranstalter/