Liebe Kolleginnen und Kollegen im asr,
das Jahr 2018 wird weitreichende Veränderungen der gesetzlichen Rahmenbedingungen für unsere Arbeit bringen: Am 25. Mai tritt die EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) in Kraft, am 1. Juli folgt das neue Reiserecht (Pauschalreiserichtlinie). Beide Regelungen kennen weder Ausnahmen noch Übergangsfristen; ihre Umsetzung erfordert – je nach Unternehmensstruktur – zum Teil erhebliche Investitionen in die IT, mit entsprechendem zeitlichen Vorlauf.
Grundsätzlich sind beide Regelungen seit längerem bekannt; die notwendigen Maßnahmen für Unternehmen wurden auf Branchen-Tagungen in den letzten Monaten intensiv diskutiert und in der Fachpresse umfassend dargestellt. Für den asr stellt sich daher die Frage, inwieweit die asr-Mitgliedsunternehmen derzeit noch wesentliche Fragen zu einer oder beiden anstehenden Neuregelungen haben, d.h. ob evtl. ein Bedarf für Schulungen durch den asr besteht. Um hier die Ressourcen des asr sinnvoll einzusetzen, müssen wir Schulungsformen anbieten, die den Interessen der Mitglieder entsprechen: So sind regionale Schulungen z.B. bequemer erreichbar für die Mitglieder, eine zentrale Schulung dagegen erlaubt es dem asr, umfassender und tiefgehender zu schulen.
Wir bitten Sie daher um Beantwortung der folgenden Fragen bis 3.11.2017. Das erlaubt uns, Ihre Rückmeldungen in unsere Überlegungen einfließen zu lassen. Wir werden diesen Punkt dann auch in Berlin bei der Mitgliederversammlung am 4. November mit den anwesenden Mitgliedern diskutieren.