Liebe Kolleginnen und Kollegen im asr,

das Jahr 2018 wird weitreichende Veränderungen der gesetzlichen Rahmenbedingungen für unsere Arbeit bringen: Am 25. Mai tritt die EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) in Kraft, am 1. Juli folgt das neue Reiserecht (Pauschalreiserichtlinie). Beide Regelungen kennen weder Ausnahmen noch Übergangsfristen; ihre Umsetzung erfordert – je nach Unternehmensstruktur – zum Teil erhebliche Investitionen in die IT, mit entsprechendem zeitlichen Vorlauf.

Grundsätzlich sind beide Regelungen seit längerem bekannt; die notwendigen Maßnahmen für Unternehmen wurden auf Branchen-Tagungen in den letzten Monaten intensiv diskutiert und in der Fachpresse umfassend dargestellt. Für den asr stellt sich daher die Frage, inwieweit die asr-Mitgliedsunternehmen derzeit noch wesentliche Fragen zu einer oder beiden anstehenden Neuregelungen haben, d.h. ob evtl. ein Bedarf für Schulungen durch den asr besteht. Um hier die Ressourcen des asr sinnvoll einzusetzen, müssen wir Schulungsformen anbieten, die den Interessen der Mitglieder entsprechen: So sind regionale Schulungen z.B. bequemer erreichbar für die Mitglieder, eine zentrale Schulung dagegen erlaubt es dem asr, umfassender und tiefgehender zu schulen.

Wir bitten Sie daher um Beantwortung der folgenden Fragen bis 3.11.2017. Das erlaubt uns, Ihre Rückmeldungen in unsere Überlegungen einfließen zu lassen. Wir werden diesen Punkt dann auch in Berlin bei der Mitgliederversammlung am 4. November mit den anwesenden Mitgliedern diskutieren.

    EU-DSGVO Datenschutzverordnung

    A. Bitte kreuzen Sie die Aussage an, die am ehesten auf Ihr Unternehmen zutrifft:

    Wir sind voll und ganz über die EU-DSGVO informiert und haben alle notwendigen Maßnahmen zur Umsetzung bereits eingeleitet oder abgeschlossen
    Wir sind im Großen und Ganzen über die EU-DSGVO informiert, haben aber noch längst nicht alle notwendigen Maßnahmen zur Umsetzung eingeleitet oder abgeschlossen. Es besteht Schulungsbedarf zu einzelnen Punkten.
    Wir sind einigermaßen über die EU-DSGVO informiert, müssen aber die Umsetzung noch angehen. Es besteht Schulungsbedarf zu mehreren Punkten.
    Wir haben uns bisher damit noch nicht intensiv beschäftigt. Es besteht größerer Schulungsbedarf.

    B. Um den eventuellen Schulungsbedarf in unserem Unternehmen abzudecken, sind folgende Schulungen für uns interessant:

    Wir werden den Schulungsbedarf außerhalb des asr abdecken oder haben dies bereits getan, z.B. über Schulungen durch unsere Kooperation / unseren Rechtsanwalt / unseren IT-Dienstleister
    Wir wünschen uns Schulungen des asr

    EU-Pauschalreiserichtlinie / neues Reiserecht

    A. Bitte kreuzen Sie die Aussage an, die am ehesten auf Ihr Unternehmen zutrifft:

    Wir sind voll und ganz über die EU-PRRL informiert und haben alle notwendigen Maßnahmen zur Umsetzung bereits eingeleitet oder abgeschlossen
    Wir sind einigermaßen über die EU-PRRL informiert, müssen aber die Umsetzung noch angehen. Es besteht Schulungsbedarf zu mehreren Punkten.
    Wir haben uns bisher damit noch nicht intensiv beschäftigt. Es besteht größerer Schulungsbedarf.

    B. Um den eventuellen Schulungsbedarf in unserem Unternehmen abzudecken, sind folgende Schulungen für uns interessant:

    Wir werden den Schulungsbedarf außerhalb des asr abdecken oder haben dies bereits getan, z.B. über Schulungen durch unsere Kooperation / unseren Rechtsanwalt / unseren Midoffice-Partner etc.
    Wir wünschen uns Schulungen des asr

    Wir wünschen uns Schulungen des asr:
    dezentral an vier bis fünf Orten in Deutschland
    zentral an einem Ort in Deutschland

    Diese Schulungen sollten stattfinden:
    halbtags Mo-Fr
    an einem Abend
    an einem Wochenend-Tag

    Gute Schulungen sind wertvoll. Wir sind bereit, folgende Beträge für eine Schulung aufzuwenden:
    100-200 Euro
    50 – 100 Euro
    < 50 Euro

    Anmerkungen - Hier haben Sie die Möglichkeit, zusätzliche Kommentare und Anregungen abzugeben:

    Firma

    Straße

    PLZ / Ort

    email

    Mit dem Absenden dieses Formulars bestätige ich, dass der asr Allianz selbständiger Reiseunternehmen – Bundesverband e.V. meine Adressdaten zum Zwecke der Ermittlung des Schulungsbedarf zum Thema Datenschutz und Reiserecht (Pauschalreiserichtlinie) speichern und benutzen darf. Nach Auswertung der Antworten, werden diese Informationen gelöscht.

    Wir bedanken uns für Ihre Kooperation! Ihr Team der asr Geschäftsstelle

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    Bitte beweise, dass du kein Spambot bist und wähle das Symbol Auto.