Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
in unserer Kanzleiinformation GewSt 2017 Nr. 2 vom 20.5.2017 berichteten wir über einen Gerichtsbescheid des FG Hamburg, dieses ist nun offensichtlich von der Verfassungswidrigkeit der gesetzlichen Hinzurechnungsvorschriften nicht mehr so ganz überzeugt, wir berichteten in der Kanzleiinformation v. 20.05.2017, dass Revision beim BFH eingelegt wurde.
Zwischenzeitlich wurde der Gerichtsbescheid des FG Hamburg auch in der steuerlichen Fachliteratur veröffentlicht. In der Zeitschrift “Entscheidungen der Finanzgerichte” (EFG) wurde zu diesem Urteil in Heft 9, S. 740 f, eine Anmerkung von der Richterin am Finanzgericht Susanne Neblung veröffentlicht, aus dieser “Anmerkung” wollen wir, leicht gekürzt und vielleicht für den Laien ein wenig verständlicher dargestellt, zitieren:
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