Dieses Jahr wird in die Geschichtsbücher des Tourismus eingehen als Jahr der katastrophalen Gesetzgebung. Jetzt hat der EuGH Deutschland verurteilt, die Margenbesteuerung der EU Gesetzgebung anzupassen, mit z.T. unabsehbaren Konsequenzen für die Reiseveranstalter.

Der Mittelstandsverband asr Bundesverband e.V. fordert von der Politik Augenmaß bei der Umsetzung und erwartet, dass hier eng mit der Branche zusammengearbeitet wird, um weitere Verschlimmbesserungen zu vermeiden. Außerdem bedarf es längerer Übergangsfristen, um die IT Systeme umzustellen.

Weitere Details finden Sie hier zusammengestellt vom asr-Steuerexperten Sören Münch von der eureos Steuerberatungs GmbH:

http://www.eureos.de/eugh-verkuendet-urteil-zum-vertragsverletzungsverfahren-gegen-deutschland-betreffend-die-umsetzung-der-umsatzbesteuerung-von-reiseleistungen/