Ist die Besteuerung von Nebenleistungen zu Übernachtungsleistungen mit dem Regelsteuersatz unionsrechtswidrig bzw. gilt ab sofort 7 % für die gesamte Hotelrechnung? Dies ist zumindest dem Urteil des EuGHs vom 18. Januar 2018 (C-463/16, Stadion Amsterdam CV) abzuleiten, wonach bei einheitlichen Leistungen, die aus zwei separaten Bestandteilen bestehen, nur ein einheitlicher Mehrwertsteuersatz anzuwenden ist.

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