Aktuelles
– Akt 2017 Nr. 14 –
Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
seit dem 22.5.2017 ist beim BFH ein Verfahren anhängig, was sich mit der Gemeinnützigkeit von Kinder- und Jugendreiseveranstaltern befasst.
In Folge einer Entscheidung vom 19.1.2017 des FG Köln muss der BFH folgende Fragen beantworten:
(1) Erfüllt ein Verein, der Kinder und Jugendliche aus allen sozialen Schichten fördert, die Voraussetzungen der Gemeinnützigkeit, wenn er diesen Zweck hauptsächlich durch die Organisation und Durchführung von betreuten Jugendreisen verwirklicht?
(2) Stellt die Veranstaltung von Kinder- und Jugendreisen in vollem Umfang einen Zweckbetrieb dar?
Vor dem FG Köln war der Kinder- und Jugendreiseverein noch unterlegen, das FG Köln Heß aber die Revision des Vereins zum BFH zu.
Zum Zeitpunkt des Diktates dieser Kanzleiinformation liegt uns die Urteilsbegründung des FG Köln zum Urteil vom 19.1.2017 noch nicht vor.
Sobald diese bei uns eingetroffen ist, werden wir in unseren Kanzleiinformationen unverzüglich über dieses Verfahren berichten, wir werden natürlich auch über den Fortgang des Verfahrens vor dem BFH berichten.
Sollten Sie im Vorfeld schon Rückfragen haben, so bitten wir um Ihren Anruf in unserer Kanzlei.
Bonn, den 10. Juni 2017
(Stand: 2.6.2017)
verantwortlich für Redaktion und Inhalt: Steuerberater Heribert Kohl, Grootestrasse 97, 53121 Bonn