Die Anhörung zum Thema „Gewerbesteuerhinzurechnung für den Einkauf von Unterbringungsleistungen durch Reiseveranstalter“ fand statt – aber keiner hat etwas zu sagen.

Berlin, Mai 2014 – Diejenigen der Branche die es betrifft und die es interessiert, und das scheinen nicht wenige zu sein, haben mit Spannung die Anhörung zum Thema der Gewerbesteuerhinzurechnung am 21. Mai im Tourismusausschuss des Bundestages erwartet. Bei einem Verbändetreffen auf Einladung der DIHK am 16.04.2014 wurde bereits vor zu hohen Erwartungen gewarnt. Wenige Tage vor dem Termin der nicht öffentlichen Anhörung wurden auch noch Gäste ausgeladen(!), außer den Ausschussmitgliedern wurden nur die Sachverständigen zugelassen.

Nach dem Termin wurde dem asr Bundesverband e.V auf Nachfrage bei der Tourismusausschussvorsitzenden, Heike Brehmer, mitgeteilt, dass es keine Verlautbarungen zum Thema gibt. Ebenfalls kein Kommentar zur Frage, wie die Politiker mit diesem brisanten Sachverhalt weiter umgehen werden. „Es ist unglaublich, mit welcher Ignoranz man hier mit der Tourismusbranche verfährt“, so asr Präsident Nobert Pfefferlein. „Haben die Politiker den Ernst der Lage etwa nicht verstanden?“ fragt sich der asr.“  Erste Reiseveranstalter haben die Zahlungsaufforderung bereits erhalten. Auch wenn man zunächst dagegen Einspruch erheben kann und Klageverfahren anhängig sind gehört es sich nicht, eine ganze Branche für unmündig zu erklären. Die Branche hat ein Recht auf unverzügliche Information. Dass die Geheimhaltung auch auf die Sachverständigen ausgeweitet wurde, ist besonders bedenklich, da sonst nicht üblich.