Mittelstandsverband sieht Fachkräftemangel auch zukünftig als große Herausforderung

Pressemitteilung 24.01.2021

Die Allianz Selbständiger Reiseunternehmen – Bundesverband e.V. (asr) fordert anlässlich des heutigen „Tages der Bildung“, dem Fachkräftemangel der Touristik durch geeignete staatliche Maßnahmen zu begegnen. Die UNO hatte 2018 den 24. Januar zum UNESCO International Day of Education erklärt – für den asr Anlass, sich einmal mehr mit den dringenden Fragen der Ausbildung im Tourismus zu befassen.

„Die mittelständischen Unternehmen der Tourismusbranche kämpfen momentan an vielen Fronten“, weiß Jochen Szech, Präsident des asr, „dennoch müssen wir auf die Gefahr hinweisen, dass nach Eindämmung der Pandemie zwar eine wirtschaftliche Erholung der Touristik möglich ist, diese aber durch den Mangel an Fachkräften bedroht sein wird.“

Die Anzahl der neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge für Tourismuskaufleute fiel nach Informationen des asr in 2020 etwa 60% geringer aus als im Vorjahr, und das nach bereits in den Vorjahren rückläufigen Zahlen. Zudem haben viele Auszubildende ihre Ausbildung abgebrochen oder konnten aufgrund der Insolvenz ihres Betriebes die Ausbildung nicht fortsetzen. In der Regel sind diese Nachwuchskräfte, die sich bereits für einen Tourismusberuf entschieden hatten, für die Branche dann dauerhaft verloren.

Auch für die noch bestehenden Ausbildungsverhältnisse besteht nach Ansicht des asr kein Grund zur Entwarnung. Dirk Aufermann, Vorsitzender des Ausschusses Bildung im asr, befürchtet: „Viele Auszubildende müssen damit rechnen, bei anhaltender Buchungslage ihre Ausbildung ebenfalls nicht regulär zu Ende führen zu können.“

Nach Beobachtungen des asr haben sich zudem zum Jahreswechsel viele Unternehmen aus wirtschaftlichen Gründen von langjährigen Mitarbeitern getrennt. Auch hier besteht nach Auffassung des Verbandes die Gefahr, dass diese Fachkräfte der Tourismusbranche in Zukunft nicht mehr zur Verfügung stehen.

„Die sachlich in keiner Weise nachvollziehbare Stigmatisierung des Tourismus als ‚Pandemietreiber‘ wird ebenfalls dazu führen, dass die Nachfrage nach Reisen – und damit auch nach Tätigkeiten im Tourismus – sich stark verändern wird“, befürchten Aufermann und die Mitglieder des asr-Bildungs-Ausschusses. Aufermann fordert daher für alle in der dualen Ausbildung befindlichen Auszubildenden eine Zusage, die Abschlussprüfung ablegen zu können, auch wenn das ausbildende Unternehmen nicht mehr existiere: „Dies ist ein entscheidender Schritt, um den Nachwuchs in der Branche halten zu können.“

Der asr erwartet darüber hinaus auch eine deutliche Vereinfachung bei der Beantragung und Gewährung der Übernahme von Fort- und Weiterbildungskosten durch den Staat. „Solange tourismusspezifische Weiterbildungsangebote dafür sorgen können, dass Auszubildende und Mitarbeiter im Tourismus die Krisenzeit überbrücken und die Branche nicht verlassen,“ mahnt Aufermann, „sind Weiterbildungskonten, die für nachweislich berufliche Weiterbildung eingerichtet werden, die effektivste Lösung.“

Der asr appelliert zudem an das Bundes-Arbeitsministerium, das Förderprogramm „Ausbildungsplätze sichern“ an die Realitäten anzupassen: „Die Kosten der dreijährigen Ausbildung liegen für touristische Betriebe bei über 30.000 Euro – da sind 2.000 bis 3.000 Euro Prämie kein ausreichender Anreiz für die Unternehmen“, mahnt Szech und verweist darauf, dass die wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie die touristischen Unternehmen voraussichtlich zwei volle Jahre massiv belasten.

Der asr fordert Nachbesserungen auch beim Programm-Baustein ‚Zuschuss zur Ausbildungsvergütung‘. Diese Förderung wurde nur gewährt, wenn die Beantragung vor oder zeitgleich mit der Meldung der Kurzarbeit erfolgte. „Angesichts der immensen Herausforderungen durch Umbuchungen, Stornos, schleppende Rückzahlungen und Gutscheindiskussionen waren die Unternehmen zu Beginn der Reisebeschränkungen oft so überlastet, dass es gerade noch für die Beantragung der Corona-Soforthilfe und der Kurzarbeit reichte“, erinnert Szech an die ersten Wochen der Pandemie, „da lief dieses Programm mit seinen Möglichkeiten bei vielen Betrieben ‚unter dem Radar‘.“ Der asr fordert hier die Möglichkeit einer nachträglichen Beantragung, wenn die tatsächlichen Ausbildungsverhältnisse den Förderkriterien genügten.