Stellungnahme des asr zur überarbeiteten Pauschalreiserichtlinie der EU

Deutliches Veto gegen kostenfreie Stornierung bei außergewöhnlichen Umständen

Berlin, 18. Dezember 2024 – Die Allianz selbständiger Reiseunternehmen – Bundesverband e.V. (asr) äußert erhebliche Bedenken gegenüber der heute veröffentlichten überarbeiteten Pauschalreiserichtlinie der EU. Besonders kritisch bewertet der asr die geplante Möglichkeit, Pauschalreisen bei außergewöhnlichen und unvermeidbaren Umständen am Abreiseort kostenfrei stornieren zu können.„Diese Regelung steht in keinerlei Bezug zur Realität und gefährdet die wirtschaftliche Stabilität insbesondere von mittelständischen Reiseveranstaltern und Agenturen, die ohnehin immer noch durch die Folgen der Pandemie und durch die aktuellen wirtschaftlichen Unsicherheiten belastet sind“, betont Anke Budde, Präsidentin des asr. „Eine kostenfreie Stornierung durch außergewöhnliche und unvermeidbare Umstände am Abreiseort verschiebt das gesamte wirtschaftliche Risiko auf die Veranstalter und Dienstleister, während Reisende bereits durch bestehende Regelungen ausreichend abgesichert sind.“

Wirtschaftliche Risiken für die Branche

Die Möglichkeit zur kostenfreien Stornierung bei außergewöhnlichen Umständen am Abreiseort führt zu einem erheblichen Planungsrisiko für Veranstalter. Sie stehen vor der Herausforderung, bereits getätigte Investitionen – etwa für reservierte Unterkünfte, Transportmittel und weitere Dienstleistungen – bei kurzfristigen Stornierungen nicht kompensieren zu können. Kein Hotel in Spanien interessiert es, wenn am Abflugort ein starkes Unwetter die Anreise zum Flughafen verhindert. Diese realitätsfremde Einschätzung der EU trifft vor allem kleine und mittelständische Unternehmen, die das Rückgrat der europäischen Tourismusbranche bilden, besonders hart.Zudem wird übersehen, dass Veranstalter und Reisebüros für ihre erbrachte Arbeit eine Bezahlung erhalten müssen. Lohnkosten fallen unabhängig von einer Stornierung an. In Zeiten, in denen Parteien fordern, den Mindestlohn auf 15 Euro zu erhöhen, ist es unverständlich, dass die Tourismusbranche durch gesetzliche Vorgaben faktisch ausgeschlossen wird. Dienstleistungen wie Beratung, Organisation und Buchung werden von Reiseveranstaltern und Reisebüros erbracht, und ihre Mitarbeitenden müssen entsprechend vergütet werden.

Unangemessene Belastung für Reiseveranstalter

Der asr hebt hervor, dass es bereits umfassende Mechanismen zum Schutz von Reisenden gibt, etwa Rückerstattungs- und Umbuchungsoptionen sowie Insolvenzschutz. Eine weitere Verschärfung dieser Vorgaben würde den Markt nicht nur unnötig belasten, sondern die Vielfalt des Reiseangebots einschränken und letztlich auch die Reisenden benachteiligen.Die Pauschalreise wird durch diese Entscheidungen der EU, die keinerlei Rücksicht auf bestehende Umstände und Erfahrungen nimmt, unnötig verteuert und somit weniger attraktiv. Welcher kleine und mittelständische Reiseveranstalter wird dieses Risiko noch auf sich nehmen und Pauschalreisen in der bisherigen Menge und Vielfalt anbieten?

Vorschläge des asr

  • Kein kostenfreies Stornierungsrecht bei außergewöhnlichen Umständen am Abreiseort: Stattdessen sollten bereits bestehende Absicherungen für Reisende gestärkt und präzisiert werden.
  • Stärkung der Verantwortung aller Akteure in der Reisekette: Eine faire Risikoverteilung zwischen Veranstaltern, Dienstleistern und Reisenden ist notwendig, um die Stabilität der Branche langfristig zu sichern und die Pauschalreise weiterhin preislich attraktiv gestalten zu können.
  • Erhalt des Mittelstands: Die EU sollte darauf achten, dass ihre Vorschläge den mittelständischen Reiseunternehmen nicht unverhältnismäßig schaden.
„Wir erwarten von der EU, die berechtigten Interessen aller Akteure gleichermaßen zu berücksichtigen – sowohl der Reisenden als auch der Unternehmen“, so Anke Budde, Präsidentin des asr.