asr nennt Vorverurteilung der Reisebüros „sachlich falsch und vom Stil her unerträglich“
Mit ungewöhnlich scharfen Worten reagiert die Allianz selbständiger Reiseunternehmen – Bundesverband e.V. auf die jüngsten Äußerungen von Felix Methmann, Rechtsexperte der Verbraucherzentrale Bundesverband (VzBV), in der Neuen Osnabrücker Zeitung. Methmann hatte in der vergangenen Woche davor gewarnt, dass sich Reisebüros mit Einführung der neuen Pauschalreiserichtlinie am 1.7. aus ihren Pflichten gegenüber den Verbrauchern steh-len wollten und daher auf die Gerichte viel Arbeit zukäme.
„Methmanns Spekulationen kommen einer pauschalen Vorverurteilung aller Reisebüros gleich“, tadelt asr-Präsident Jochen Szech die Aussagen des Verbraucherschützers. Genau das Gegenteil sei der Fall, so Szech weiter: „Gerade im Reisebüro genießt der Kunde sehr hohen Verbraucherschutz. Allein der persönliche Kontakt zwischen Reiseverkäufer und Kun-de – viele sind Stammkunden – sorgt dafür: Ein Reisebüro kann es sich nicht leisten, auf-grund taktischer Überlegungen ’sich aus seinen Pflichten zu stehlen‘, wenn es nicht Gefahr laufen will, Kunden zu verlieren.“
„Methmanns Aussagen, dass Reisebüros sich ‚aus ihren Pflichten stehlen‘ wollten, oder dass mit der Neuregelung für den Verbraucher bei Pauschalreisen nach dem 1.7. die langfristige Planungssicherheit genommen würde, stellen eine haltlose, rufschädigende Kampagne gegen den Vertriebsweg Reisebüro dar“, zeigt sich Szech verärgert.
Winfried Schulze, asr-Vorstandsmitglied und Leiter des Ausschusses Reisemittler, ergänzt: „Darüber hinaus gibt es für Reisebüros keine Notwendigkeit, den von Herrn Methmann beschriebenen Weg bei der Buchung von ‚Verbundenen Reiseleistungen‘ zu gehen, den das Gesetz übrigens ausdrücklich vorsieht. Die Versicherer haben bereits Lösungen erarbeitet, so dass sich jedes Reisebüro zu überschaubaren Kosten in diesem Bereich absichern kann.“
Szech und Schulze sind sich daher einig: „Wir Reisebüros und Veranstalter haben unsere Hausaufgaben gemacht und uns auf die neue Regelung vorbereitet, um unseren Kunden – trotz der aus unserer Sicht unnötigen bürokratischen Hürden aus Brüssel und Berlin – faire und umfassende Beratung zu allen Reiseformen zu bieten. Wir empfehlen der VzBV, die Zeit bis zum 1.7. zu nutzen, um das ebenfalls zu tun.“
Beide zeigen sich in diesem Zusammenhang auch verwundert, dass ausgerechnet Meth-mann – der selbst 2017 als Sachverständiger am Gesetzgebungsprozess mitgewirkt hat – nun den Reisebüros Tricksereien unterstellt. „Herr Methmann sollte sich in seiner Position mit persönlichen Vermutungen in der Öffentlichkeit zurückhalten. Veranstalter, Reisebüros und Systemhersteller werden rechtzeitig zum Inkrafttreten der neuen Regelungen technische Lösungen vorstellen, die den zusätzlichen bürokratischen Aufwand der neuen Gesetzgebung erträglicher gestalten. Der Anteil der besonders verbraucherfreundlichen Pauschalreisen, der im Reisebüro heute bereits sehr hoch ist, wird ab 01.07.18 weiter steigen. Das erweitert dann trotz der neuen Gesetzgebung den Verbraucherschutz“, so Schulze.
asr: Die Allianz selbständiger Reiseunternehmen vertritt als strikt unabhängiger Bundesverband die Interessen von mittelständischen Reisebüros und Reiseveranstaltern. Ziel des Verbands ist, eine möglichst große Vielfalt von Reisemittlern und Reiseveranstaltern auf dem Markt zu erhalten. Die Bandbreite von Umsätzen und Beschäftigungszahlen der inhabergeprägten, von großen Reisekonzernen unabhängigen Mitgliedsunternehmen variiert. Neben den jährlichen Mitgliederversammlungen veranstaltet der asr Tagungen und Seminare zu aktuellen Themen und arbeitet an branchenrelevanten Projekten. Unterstützt wird der asr Bundesverband e.V. von außerordentlichen und fördernden Mitgliedern aus der Tourismusbranche.
Information: 12.03.2018
info@asr-berlin.de | asr Allianz selbstständiger Reiseunternehmen – Bundesverband e. V.,
Friedrichstr. 119, D 10117 Berlin, Tel.: +49 (0)30 24 78 19 0, www.asr-berlin.de
Links zur Berichterstattung: