Mittelstandsverband bedauert Rückverweisung

Pressemitteilung 24.07.2019

Die Allianz Selbständiger Reiseunternehmen – Bundesverband e.V. (asr) zeigt sich enttäuscht von der aktuellen Entscheidung des Bundesfinanzhofes (BFH). Dieser hatte heute den Fall Frosch Sportreisen zurück an das Finanzgericht Münster verwiesen und damit die Möglichkeit verpasst, final festzulegen, ob die von den Finanzverwaltungen vorgenommene gewerbesteuerliche Hinzurechnung von Unterkunftsleistungen rechtens ist oder nicht.

„Mit der Zurückverweisung geht weitere wertvolle Zeit verloren, vor allem aber gehen weitere Arbeitsplätze in den betroffenen Unternehmen verloren“, kommentiert asr-Präsident Szech die heutige Entscheidung. Der asr fordert daher die Politik erneut auf, endlich für Rechtssicherheit zu sorgen und die Urlaubssteuer per Gesetz abzuschaffen.

„Lang genug hat Berlin sich aus der Verantwortung gestohlen, statt uns Rechtssicherheit zu geben. Das zwingt nach wie vor unsere mittelständischen Reiseveranstalter zu umfangreichen Rückstellungen, Verlagerungen ins Ausland oder sogar Geschäftsaufgaben. Das muss sich die Politik in ihrer Untätigkeit zurechnen lassen“, sagte Szech.

Obwohl zahlreiche Spitzenpolitiker aller Fraktionen – allen voran der Tourismusbeauftragte der Bundesregierung, Thomas Bareiß – in den vergangenen Jahren anerkannt hatten, dass hier Handlungsbedarf besteht, ist eine Umsetzung nach wie vor nicht erfolgt. So fehlen z.B. im aktuellen Entwurf des Jahressteuergesetzes 2019 einmal mehr entsprechende Klarstellungen, dass Reiseleistungen keiner Zurechnung zur Gewerbesteuer unterliegen.

Die führenden Verbände der Reise- und Tourismuswirtschaft vertreten seit Jahren gegenüber Politik und Finanzverwaltungen die Position, dass eine gewerbesteuerliche Hinzurechnung von Übernachtungsleistungen nicht zulässig ist. Im Rahmen der Initiative „Nein zur Urlaubssteuer“ fordern sie die Bundesregierung nachhaltig auf, die Anwendung der gewerbesteuerlichen Hinzurechnung von Hotelleistungen für die Reise- und Tourismusbranche zu korrigieren und eine entsprechende Klarstellung der Gewerbesteuergesetzgebung vorzunehmen. Initiatoren waren die Allianz selbständiger Reiseunternehmen – Bundesverband (ASR), der Bundesverband der Deutschen Tourismuswirtschaft (BTW), der Deutsche Reiseverband (DRV), der Deutsche Tourismusverband (DTV) und der Internationale Bustouristik Verband (RDA).