Der Fall Air Berlin ist in aller Munde und dominiert derzeit die Medien. Die Fluggesellschaft ist systemrelevant, sie befördert jedes Jahr Millionen Passagiere weltweit. Wie alle anderen Airlines vereinnahmt auch sie Kundengelder bis zu einem Jahr im Voraus. Ein weiteres Mal muss augenscheinlich der Steuerzahler einspringen, um Managementfehler und falsch verstandene Lobbyarbeit zu finanzieren.
Der BGH hat in dem Fall BGB § 307 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Nr. 1 (Bg), § 320 Abs. 1, § 631 Abs. 1, § 641 Abs. 1, § 646 sich für diese Praxis ausgesprochen. Dies wird jetzt durch die Realität ad absurdum geführt.
Der asr-Bundesverband e.V. fordert seit Jahren eine Insolvenzabsicherung für Fluggesellschaften, da durch eine etwaige Insolvenz sehr viele Existenzen der Reisebranche auf dem Spiel stehen. Im Gegensatz zu den Fluggesellschaften, die mehr oder weniger im rechtsfreien Raum fliegen, muss jeder RVA eine Insolvenzversicherung abschließen und für alle Probleme der Leistungsträger aufkommen. Das Risiko wird von oben nach unten verlagert. Der Schaden bleibt bei den mittelständischen Reiseveranstaltern und reiseveranstaltenden Reisebüros haften, welche von der Politik keine Unterstützung erhalten.
Präsident Jochen Szech bekräftigt seine Forderung: „Airlines könnten bspw. 2-3 EUR pro Ticket in einen Fond einzahlen. Dies würde für eine schnelle Aufstockung der finanziellen Ressourcen führen. Dies wäre eine gesetzliche Lösung, welche auch ohne die EU schnell und unkompliziert umsetzbar wäre.“
Der asr-Bundesverband e.V. fordert seit Jahren ein Tourismusministerium, damit komplexe Branchenthemen, wie dieses, endlich kompetent verwaltet und nicht ignoriert werden. Diese Forderung unterstreicht der Mittelstandsverband erneut in seinen Wahlprüfsteinen zur Bundestagswahl 2017.
Wahlprüfstein zur Bundestagswahl 2017 – Insolvenzschutz Airlines