Die gewerbesteuerliche Hinzurechnung des Hoteleinkaufs von Reiseveranstaltern beschäftigt weiterhin die gesamte Branche. Mittlerweile häufen sich die Fälle, in denen durch die Finanzverwaltung nicht nur der Hoteleinkauf, sondern auch andere Reisevorleistungen (z.B. Schiffskabinen auf Kreuzfahrtschiffen, Sitzplätze in Flugzeugen etc.) bei der Gewerbesteuer als fiktive Miete hinzugerechnet werden sollen. Da die Hinzurechnung bereits ab dem Jahr 2008 gelten soll, ist die Auffassung der Finanzverwaltung gerade für den Mittelstand existenzbedrohend.
Ferner ist festzustellen, dass weder die Finanzverwaltung noch die Politik vor dem Hintergrund der anhängigen Verfahren an einer zeitnahen und praktikablen Lösung des Problems interessiert ist. Man möchte zunächst abwarten, wie die Verfahren ausgehen. Bis dahin wird die gesamte Branche mit horrenden Nachzahlungen nebst einer zugehörigen Zinszahlung konfrontiert. Da die Gewerbesteuer und die Nachzahlungszinsen nicht steuermindernd berücksichtigt werden können, sind die Unternehmen insoweit definitiv belastet. Hinzukommen noch Beratungsaufwendungen und interne Aufwendungen, die zur Aufarbeitung der entsprechenden Feststellungen und zur Auseinandersetzung mit dem Finanzamt entstehen.
In dieser misslichen Situation lässt der Mittelstandsverband seine Mitglieder nicht alleine. Der asr hat auf seiner Homepage eine Liste der anhängigen Verfahren dargestellt, auf die man sich berufen kann. Ferner werden im Rahmen der anstehenden asr-Veranstaltungsreihe im Juni Experten die Problematik mit den Mit-gliedern ausführlich besprechen. Hierbei werden sie auch insbesondere auf die taktischen Besonderheiten eingehen (Wer muss die Höhe der Miete ermitteln und beweisen?) und von ihren praktischen Erfahrungen berichten.
„Die Gewerbesteuerhinzurechnung ist für den Mittelstand eine echte Bedrohung und zeigt die Weltfremdheit und Maßlosigkeit der deutschen Finanzverwaltung. Alle Mittelstandsverbände müssen hier zusammenarbeiten, da der Wirtschaftsstandort Deutschland aufgrund eines starken Wirtschaftsnachteils gefährdet ist.“, so Präsident Jochen Szech.
In der Zwischenzeit kämpft der asr weiterhin auf allen Ebenen dafür, dass eine Lösung der Problematik erreicht wird.
Anhängige bzw. abgeschlossene Verfahren wegen der Rechtmäßigkeit der GewSt-Hinzurechnungen können Sie hier downloaden: Anhängige bzw. abgeschlossene Verfahren wegen der Rechtmäßigkeit der Gewerbesteuerhinzurechnung