Nach BFH-Entscheidung: asr fordert Klarstellung im Bundesgesetzblatt
Mittelstandsverband begrüßt Festlegung des BFH: Urlaubssteuer ist nicht rechtens
Die Allianz Selbständiger Reiseunternehmen – Bundesverband e.V. (asr) begrüßt die aktuelle Entscheidung des Bundesfinanzhofes (BFH). Wie Frosch Sportreisen heute mitteilte, hat das BFH im Fall Frosch Sportreisen die für die Reisebranche so verheerende Urlaubssteuer für nicht rechtens erklärt: Der Einkauf von Hotelzimmern ist dem Umlaufvermögen zuzurechnen und stellt kein Anlagevermögen dar. Damit unterliegen die vom Veranstalter zur Paketierung eingekauften Hotelkontingente nicht der gewerbesteuerlichen Hinzurechnung. Der asr fordert nun vom Bundesfinanzministerium, diese Entscheidung im Bundessteuerblatt zu ver-öffentlichen. Dies verpflichtet die Finanzbehörden, die Entscheidung auf alle gleichgelagerten Fälle anzuwenden.
„Nur so können wir verhindern, dass weitere Arbeitsplätze in den betroffenen Unternehmen verlorengehen. Die Nachlässigkeit, bei der Schaffung des Gesetzes keine klare Auslegung zu definieren, hat die Touristik schon zu schwer getroffen – das muss jetzt umgehend und final korrigiert werden “, kommentiert asr-Präsident Szech die heutige Entscheidung. Der asr fordert daher die Politik erneut auf, endlich die Urlaubssteuer per Gesetz abzuschaffen. „Lang genug hat Berlin sich aus der Verantwortung gestohlen, statt uns Rechtssicherheit zu geben“, sagte Szech.
Obwohl zahlreiche Spitzenpolitiker aller Fraktionen – allen voran der Tourismusbeauftragte der Bundesregierung, Thomas Bareiß – in den vergangenen Jahren anerkannt hatten, dass hier Handlungsbedarf besteht, ist eine Umsetzung nach wie vor nicht erfolgt. So fehlen z.B. im aktuellen Entwurf des Jahressteuergesetzes 2019 einmal mehr entsprechende Klarstel-lungen, dass Reiseleistungen keiner Zurechnung zur Gewerbesteuer unterliegen.
Die führenden Verbände der Reise- und Tourismuswirtschaft vertreten seit Jahren gegenüber Politik und Finanzverwaltungen die Position, dass eine gewerbesteuerliche Hinzurechnung von Übernachtungsleistungen nicht zulässig ist. Im Rahmen der Initiative „Nein zur Urlaubssteuer“ fordern sie die Bundesregierung nachhaltig auf, die Anwendung der gewer-besteuerlichen Hinzurechnung von Hotelleistungen für die Reise- und Tourismusbranche zu korrigieren und eine entsprechende Klarstellung der Gewerbesteuergesetzgebung vorzu-nehmen. Initiatoren waren die Allianz selbständiger Reiseunternehmen – Bundesverband (ASR), der Bundesverband der Deutschen Tourismuswirtschaft (BTW), der Deutsche Reise-verband (DRV), der Deutsche Tourismusverband (DTV) und der Internationale Bustouristik Verband (RDA).