asr / Reisebüro Hoffmann erfolgreich in Gerichtsverhandlung gegen die GEMA Gebühren in Reisebüros
Im Juni 2015 sorgte ein BGH-Urteil für Aufsehen „GEMA darf kein Geld für Musik in Wartezimmern verlangen“.
Die GEMA – Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte- nimmt für Musiker, Komponisten und Künstler die Rechte wahr. So stellt die GEMA unter anderem auch für öffentliche Vorführungen von Musik Kosten in Rechnung. Ein Zahnarzt, der in seinem Wartezimmer Hintergrundmusik abspielen ließ, wollte den Betrag nach einem vorangegangenen Urteil des EUGH, das eine ähnliche Konstellation in Italien betraf, nicht mehr zahlen und kämpfte erfolgreich bis zum BGH.
Bernd Hoffmann, Reisebüroinhaber des gleichnamigen Reisebüros in Dresden und Sprecher des Vereins Dresdner Reisebüros e.V stellte sich die Frage, wo denn der Unterschied sei zwischen der Hintergrundmusik in einem Wartezimmer und der Musik in seinem Reisebüro? Hier weiterlesen