Tourismusvielfalt wendet sich an BMWi und BMJV mit Bitte um Neuregelung

Pressemitteilung 07.07.2020

Die 22 Verbände der Initiative „Tourismusvielfalt.de“ haben BMWi und BMJV aufgefordert, die Frist zur Aufschiebung der Insolvenzanmeldung bis 31. März 2021 zu verlängern. Im Rahmen des Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie wurde die Pflicht zur Stellung eines Insolvenzantrages aktuell nur bis 30. September 2020 ausgesetzt.

„Für viele Unternehmen, die vor der Corona-Krise wirtschaftlich kerngesund und erfolgreich im Markt agierten, wird auch Ende September nicht absehbar sein, ob die Arbeitsplätze erhalten werden und der Betriebe fortgeführt werden kann oder nicht“, begründet asr-Präsident Jochen Szech die Forderung des Mittelstandsverbandes.

Der asr und der VIR haben federführend für alle Verbände des Zusammenschlusses in ihrem Forderungspapier, das sich gleichlautend an BMWi und BMJV richtete, darauf hingewiesen, dass noch zahlreiche Fragen offen sind. Dazu zählen laut asr Umfang und Auszahlungs-Zeitpunkt der Corona-Überbrückungshilfen sowie deren erforderliche Verlängerung über August hinaus ebenso wie die überfällige Umwandlung der pauschalen Reisewarnungen in individuelle Einzelbetrachtungen aller Ziele. Aber auch Ausgestaltung und Umsetzung des Liquiditäts-Fonds für die Branche und die Überarbeitung der Insolvenzabsicherung werden nach Ansicht Szechs wesentlichen Einfluss darauf haben, ob die betroffenen touristischen Unternehmen mittel- bis langfristig überleben können.

Tourismusvielfalt.de verweist auch auf die Nöte der angeschlossenen Verbände im Deutschland-Tourismus. Szech hierzu: „Solange noch nicht einmal klar ist, in welcher Form nach den Sommerferien der Unterricht in den Schulen wieder aufgenommen werden wird, solange haben Landschulheime und Anbieter von Klassenfahrten keinerlei Planungssicherheit.“

Gleiches gelte für das Incoming nach Deutschland – bis 30.9. sei kaum damit zu rechnen, dass konkrete Fahrpläne zur Wiederaufnahme des Messe- und Kongressgeschäftes verbindlich verabschiedet werden, prognostiziert die Verbände-Initiative.

asr-Präsident Szech erinnert in dem Schreiben Justizministerin Lambrecht auch an ihre Zusage vom 30. März: „Wenn Sie zu Ihrem Wort stehen, einer Branche mit 3 Mio. Beschäftigten die notwendige Zeit zur Bewältigung der Corona-Krise gewähren wollen, kann die Konsequenz nur sein: Verschieben Sie für Betriebe der Touristik die Frist zur Erklärung der Insolvenz um sechs Monate bis zum 31. März 2021.“