Mittelstandsverband richtet Forderungen an Allianz für Aus- und Weiterbildung
Pressemitteilung 07.07.2020
Die Allianz Selbständiger Reiseunternehmen – Bundesverband e.V. (asr) befürchtet, dass die wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie sowohl die Auszubildenden der Touristikbranche als auch die ausbildenden Betriebe in existenzbedrohender Weise treffen werden. „Die Ankündigungen der ‚Allianz für Aus- und Weiterbildung‘ sind für die Touristik noch nicht ausreichend“, mahnt asr-Präsident Jochen Szech. Der Ausschuss Bildung im asr hat jetzt Kernforderungen für laufende und anstehende Ausbildungsverträge formuliert.
Für Auszubildende, die vor der Pandemie ihre Ausbildung begonnen haben und deren Unternehmen nun insolvent geworden sind, fordert der asr eine verbindliche Zusage des DIHK, dass diese im Sommer 2021 an der Handelskammerprüfung teilnehmen dürfen und bis dahin kostenlos die Berufsschule besuchen können. Die Ausbildungsvergütung der Betroffenen ohne Ausbildungsbetrieb bis zur Prüfung sollen die Länder übernehmen, für Auszubildende, die von einem anderen Betrieb übernommen werden, muss die Prämie an die Unternehmen bis 31. Juli 2021 verlängert werden, so dass diese die Vergütung übernehmen können.
Für Ausbildungswillige, die wegen der Pandemie ihre Ausbildung nicht wie geplant 2020 beginnen können, fordert der asr die kostenlose Beschulung in der Berufsschule, flankiert durch Praktika in touristischen Betrieben. Auch hier soll die Ausbildungsvergütung bis Sommer 2021 durch die Länder finanziert werden. Ziel des asr ist die Vermittlung der Betroffenen in ein Ausbildungsverhältnis zu Tourismuskaufleuten nach Wiedererstarken der Branche.
Szech begründet die Forderungen des Verbandes: „Eine Weitervermittlung Betroffener an andere Betriebe ist angesichts des Zustands der Branche auch mittelfristig nicht für alle Auszubildenden möglich. Wir benötigen daher das alternative Modell zur Sicherung des Fachkräftenachwuchses im Tourismus.“
Der asr sieht die Berufsschulen mit ihrer regionalen Vernetzung ideal geeignet für die Rolle als Vermittler zwischen ausbildungswilligem Nachwuchs und ausbildungssuchenden Unternehmen. Der Verband fordert daher, dass Berufsschulen in den Ausbildungsklassen auch interessierte Ausbildungsanwärter gemeinsam mit Auszubildenden beschulen und bei der Vermittlung in ein Ausbildungsverhältnis unterstützen dürfen.
asr-Präsident Szech verweist auf die Bedeutung, die diese Lösung für die Unternahmen hat: „Der Großteil der ausbildenden Unternehmen der Tourismusbranche in Deutschland sind klein- und mittelständische Betriebe, die durch unsere Forderungen direkt und konkret den sonst drohenden Fachkräftemangel vermindern können.“