Mittelstandsverband kritisiert die pauschale Verlängerung der Reisewarnung bis 31. August

Pressemitteilung 10.06.2020

Die Allianz Selbständiger Reiseunternehmen – Bundesverband e.V. (asr) hat mit deutlicher Kritik am Auswärtigen Amt auf die heutige Ankündigung des Auswärtigen Amtes reagiert, die bestehende Reisewarnung für mehr als 160 Länder bis zum 31. August fortzuführen.

„Die unbegründete pauschale Verlängerung der Reisewarnung für alle nicht-EU- oder Schengen-Staaten zieht hunderten von mittelständischen Unternehmen endgültig den Boden unter den Füßen weg“, fasst asr-Präsident Jochen Szech die aktuelle Lage zusammen. Der asr kritisiert, dass es in mehr als drei Monaten Corona-Krise nicht gelungen ist, eine Risikoabwägung nach Ländern und Regionen zu erstellen. Zahlreiche Länder und Ziele weisen keine oder nur noch geringe Infektionszahlen auf. „Neuseeland ist corona-frei, in NRW gibt es aktuell noch immer 1.400 Infizierte. In British Columbia sind weniger als 200 Einwohner infiziert – in Bayern mehr als sechsmal so viele Menschen“, rechnet Szech vor: „Wieso soll dann ein Urlaub in Deutschland sicherer sein? Wieso glauben Außen- und Innenministerium, Sie könnten eine ganze Branche und Millionen Urlauber für dumm verkaufen?“

Der asr befürchtet, dass Hunderte von Reiseveranstaltern nun den Sommer komplett abschreiben müssen, da die Reisewarnung in ihrer jetzigen Form Veranstalterreisen faktisch unmöglich macht. „Das ist nichts anderes als die Bankrotterklärung des Auswärtigen Amtes und wird zur Insolvenz von hunderten von Veranstaltern führen“, so Szech.

Der asr prüft daher rechtliche Schritte gegen das Auswärtige Amt. „Schon das gebetsmühlenartig wiederholte Mantra des Außenministers, dass es keine zweite Rückholaktion geben werde, ist und bleibt grob irreführend: Die Veranstalter sind es, die dazu verpflichtet sind, ihre Kunden zurückzuholen – und eben diese Veranstalter haben dies erfolgreich, umfangreich und auf eigene Kosten geleistet“, erinnert Szech an die Mammutaufgabe, die die Branche im März und April bewältigte. Die Rückholpflicht für Einzelreisende im Krisenfall ergibt sich dagegen aus Grundgesetz und Völkerrecht. „Wenn Heiko Maas diese Pflicht ablehnt, stellt er sich nicht nur gegen die drei Mio. Beschäftigten der Tourismusbranche, sondern auch gegen geltendes Recht – das werden wir ihm nicht durchgehen lassen“, zeigt sich Szech kämpferisch.