Berlin, November 2014 – „Der Ansatz beginnt tatsächlich mit der Gewerbeanmeldung für ein touristisches Unternehmen, dass keinerlei Qualitätsnachweise voraussetzt, sowohl für Reisebüros als auch für Reiseveranstalter. Nun mag es tatsächlich Quereinsteiger geben, die sich mit ihren Produkten, einer geschickten Vermarktung sowie mit Partnern dennoch erfolgreich auf dem Markt platzieren, das ist aber nicht die Regel“, so Norbert Pfefferlein, Präsident vom asr Bundesverband e.V.
„Vor allem die beim asr Steuerbüro und beim asr Rechtsberater auflaufenden Fragen zu betriebswirtschaftlichen und rechtlichen Vorgängen zeugen von zum Teil massiven fehlenden Grundkenntnissen“, so Pfefferlein.
Speziell für den stationären Reisebürovertrieb ist es massiv schädlich, wenn Kunden an unqualifizierte Verkäufer geraten. Dazu kommt noch das „Phänomen“, dass Banken und andere branchenfremde Dienstleister für nicht von Ihnen erbrachte Leistungen Rückvergütungen zahlen. Über Jahre ist hier beim Endverbraucher, für den das Reisebüro mehr ein Serviceleister als Verkäufer ist, ein völlig falsches Bild über den Reisevertrieb entstanden.
„Dem gilt es, gegenzusteuern“, so Norbert Pfefferlein. Im Reisebürovertrieb fehlt es an klaren und vor allem einheitlichen Prüfkriterien für Service-Qualität sowie einem einheitlichen Gütesiegel. Auch der asr hatte vor zwei Jahren das Thema aufgegriffen bis hin zu der Diskussion um eine Konzession, seinerzeit erfolglos.
Die Vorsitzende des Ausschusses Bildung beim asr Bundesverband e.V., Roswitha Schlesinger, hat ebenfalls in einem Schreiben an M. Linnhoff die Unterstützung zugesagt. Gleichzeitig verweist sie darauf, dass für eine Anhörung im Petitionsausschuss 50.000 Unterschriften in 4 Wochen erforderlich seien, nicht 120.000. „Und wenn jeder, der Interesse an einer qualifizierten Branche hat unterschreibt, sollte das doch zu schaffen sein“, so R. Schlesinger.
Sie betont weiter, dass diese Themen ausgesprochen geeignet sind, um im Tourismusbeirat des BMWi Arbeits- und Ausbildungsbedingungen/Fachkräftesicherung behandelt zu werden. Erstmals wurden die Verbände zur aktiven Arbeit im Beirat aufgefordert. Die Politik muss dann sagen, warum sie einen Qualifizierungsnachweis und ein Gütesiegel nicht will.
„Auch wenn das von der Politik nicht gewollt ist, ist es unsere Aufgabe, den stationären Vertrieb zu unterstützen und der Politik gemeinsam das Thema nahe zu bringen – über die Qualitätsnormen vor der Eröffnung eines Reisebüros, der Qualitätssicherung und dem Gütesiegel im laufenden Betrieb“, so Pfefferlein.