Mittelstandsverband sieht keine Alternative zur EU-konformen Vollabsicherung

Die Allianz Selbständiger Reiseunternehmen – Bundesverband e.V. (asr) kritisiert die in den vergangenen Wochen vorgestellten Modelle und Überlegungen zur Neuregelung der Insolvenzabsicherung als unzureichend. Nach der Tagung einer internen Arbeitsgruppe des Verbands am 5. Februar erklärte asr-Präsident Jochen Szech: „Es kann keine Alternative zur vollumfänglichen Absicherung ausnahmslos aller Veranstalter geben – alles andere wäre eine Fortführung der bestehenden Verstöße sowohl gegen die EU-Richtlinie als auch gegen das Wettbewerbsrecht.“

Der Mittelstandsverband sieht seine Position durch die EU-Richtline 2015/2302 bestätigt. „In Artikel 39 heißt es unmissverständlich, dass Reisende ‚in vollem Umfang‘ vor einer Insolvenz zu schützen sind“, ruft Szech die Vorgaben aus Brüssel in Erinnerung: „Das heißt zum einen: Es kann und darf keine Deckelung geben – weder bei 110 Mio. Euro noch bei 300 Mio. Euro noch bei einem anderen Betrag. Zum anderen sind sowohl Rücktransport als auch Rückzahlung komplett abzusichern.“

Der asr zeigt Verständnis für die Haltung der Versicherer, Risiken nur in bestimmter Höhe abzusichern. Die Lösung dieses Problems kann aber aus Sicht des Mittelstands keinesfalls darin bestehen, erneut eine gesetzliche Regelung zu schaffen, die sich an den Angeboten der Versicherungsbranche orientiert, statt endlich die Vorgaben aus Brüssel umzusetzen.

Der asr hat sich nach Gesprächen mit seinen Mitgliedern, Versicherern und anderen Verbänden innerhalb der Arbeitsgruppe der europäischen Mittelstandsverbände entschieden, kein eigenes Absicherungsmodell vorzustellen. Szech sieht hierzu weder Anlass noch Notwendigkeit: „25 Jahre lang hat das Absicherungsmodell für mittelständische Veranstalter hervorragend funktioniert: Verbraucher wurden zurückgeholt und vollumfänglich entschädigt, das Vertrauen in die Pauschalreise blieb erhalten. Das aktuelle Dilemma“, so Szech weiter, „betrifft nur diejenigen Veranstalter, die im Schadensfall über der versicherbaren Grenze von 110 Mio. Euro lägen – und nur diese müssen eine Lösung finden, und das schnell: Mehr als vier Monate nach der Thomas Cook-Insolvenz wird es höchste Zeit, Klarheit zu schaffen“.

Der Mittelstandsverband vertritt die Auffassung, dass hier der Staat, die betroffenen Veranstalter und die Versicherer zu einer EU-konformen Regelung kommen müssen. Eine Mitwirkungspflicht der mittelständischen Veranstalter und Reisebüros sieht der asr dagegen nicht, erklärt Szech: „Die Bundesregierung muss den gesetzlichen Rahmen schaffen, damit Rücktransport UND Rückzahlung abgesichert sind – sie sollte sich aber davor hüten, die Risiken einer theoretischen Insolvenz von Großveranstaltern zu sozialisieren: Weder werden wir Mittelständler die Kosten einer anhaltenden Wettbewerbsverzerrung mittragen, noch werden wir akzeptieren, dass erneut der Steuerzahler einspringen muss – in welcher Form auch immer – wenn es zu einem weiteren Großschaden käme.“

Die Arbeitsgruppe des asr kritisiert zudem die aus ihrer Sicht teils weltfremden Forderungen aus dem Kreis der Großveranstalter: „Wenn mein Risiko so groß ist, dass es niemand versichern will oder kann, ist es schlichtweg unverfroren, vom Staat ein Entgegenkommen in Form einer Obergrenze zu fordern“, verdeutlicht Szech die Sichtweise des Verbandes.

Stattdessen müssten die betroffenen Veranstalter über die Reduzierung ihres Risikos nachdenken.

Der asr hat zudem geprüft, ob der Verband gegen eine Neuregelung klagen wird, sofern diese weiterhin großen Veranstaltern Kostenvorteile im Wettbewerb gewährt, indem diese sich auch in Zukunft nicht vollumfänglich absichern müssten. „Da müssen wir gar nicht aktiv werden – das werden schon andere übernehmen“, ist Szech überzeugt. Aus Sicht des Verbandes regelt Artikel 6 der EU-Verordnung zur Pauschalreise unmissverständlich, dass Unterschiede beim Reiseschutz abgebaut werden müssen, damit unionsweit ein hoher Verbraucherschutz gewahrt wird. „Sollte Deutschland weiterhin gegen diesen Artikel verstoßen, indem Großveranstalter hier auch zukünftig eine Extrawurst bekommen, werden voraussichtlich andere EU-Staaten beim EuGH gegen den deutschen Sonderweg klagen“, zeigt sich Szech nach Gesprächen mit anderen europäischen Verbänden überzeugt.

Der Mittelstandsverband fordert daher alle Handelnden in der Politik, bei den betroffenen Großveranstaltern und bei den Versicherern auf, zügig zu transparenten, verbraucherfreundlichen, EU-konformen und wettbewerbsrechtlich tragbaren Lösungen zu kommen statt hinter verschlossenen Türen weiterhin fragwürdige Sonderkonstruktionen zu diskutieren: „Das sind Sie Verbrauchern und den rechtschaffenen Mittelständlern, die die Branche tragen, schuldig“, mahnt Szech.