Mittelstandsverband zeigt sich besorgt über Rahmenbedingungen des Koalitionspapiers

Pressemitteilung 05.06.2020

„Wir verlangen von der Bundesregierung Respekt gegenüber den knapp 3 Mio. Beschäftigten der Tourismusbranche. Wir fordern Anerkennung ihrer unternehmerischen Leistungen und Verständnis für ihre spezifischen Herausforderungen in der aktuellen Krise und daraus abgeleitete Hilfsprogramme –aber nichts, gar nichts davon bekommen wir“, fasst Jochen Szech, Präsident der Allianz Selbständiger Reiseunternehmen – Bundesverband e.V. (asr) die aktuelle Stimmungslage im Mittelstandsverband zusammen. Bereits gestern hatte der asr gemeinsam mit 14 anderen touristischen Verbänden Kritik am Koalitionspapier zu den Überbrückungshilfen geäußert. Jetzt nimmt der Mittelstandsverband zu weiteren Punkten des Regierungsentwurfs Stellung, die in der bisherigen Diskussion unbeachtet geblieben seien.

Szech bezieht sich auf einen Referentenentwurf, der dem asr vorliegt und der in vielen Punkten wortgleich in das Koalitionspapier übernommen worden sei. In diesem Entwurf heißt es aber auch, dass bereits erhaltene Corona-bedingte Zuschüsse auf die neuen Hilfen angerechnet werden sollen. asr-Präsident Jochen Szech beklagt, dass es auch auf Rückfragen hierzu keine Informationen aus dem BMWi gibt, ob dies weiterhin so geplant sei: „Wäre das tatsächlich der Fall, wären die ohnehin schon völlig unzureichenden Hilfen eine reine Mogelpackung.“ Die meisten Unternehmen hätten schließlich die genannten Obergrenzen bereits durch die sogenannten Soforthilfen erhalten und gingen demzufolge jetzt völlig leer aus.

Zudem kritisiert der Mittelstandsverband die völlig willkürliche Aufteilung der Bezuschussung auf Unternehmensgrößen: „Mit zehn Mitarbeitern kann ich bestenfalls auf drei Monate verteilt 14.000 Euro erhalten – bei elf Mitarbeitern aber 50.000 Euro pro Monat, wenn ich den entsprechenden Umsatzverlust und die Kosten nachweisen kann – das ist nicht nachvollziehbar und benachteiligt Tausende KMU: Auch in diesem Punkt geht der Vorschlag völlig an den Realitäten und Notwendigkeiten der Touristik vorbei.“

Empört zeigt sich der asr auch über die bürokratischen Hürden: „Die Regelung, dass der Steuerberater den Umsatzausfall nachweisen und die Kostenaufstellung liefern muss, führt zu zusätzlichen Kosten und stellt sämtliche KMU unter den Generalverdacht der Betrugsabsicht. Das ist ein weiterer Schlag ins Gesicht der am stärksten von der Pandemie betroffenen Branche.“ Der Mittelstandsverband fordert die Große Koalition und die Abgeordneten des Deutschen Bundestages auf, hier dringend nachzubessern: „Überprüfungen müssen möglich sein, ohne Frage, aber nur in Einzelfällen, stichprobenartig“, so Szech.

Auch handwerklich ist der Entwurf aus Sicht des Mittelstandsverbandes erschreckend schwach gestaltet: „Die Unternehmen werden erst am 31.8, wissen, wie hoch ihre Umsatzrückgänge für Juni bis August ausgefallen sind – der jeweilige Steuerberater wird das erst nach Erfassung und Prüfung der August-Buchhaltung bestätigen können – wie, bitte, soll dann eine Antragstellung bis 31. August erfolgen?“ kritisiert der asr-Präsident das Koalitionspapier.

So fällt dann auch Szechs Fazit zum Koalitionspapier vernichtend aus: „Ungeeignete Maßnahmen, unzureichendes Volumen, unverhältnismäßige Bürokratie. Note: ungenügend.“