Den Fluggesellschaften stehen oft Monate im Voraus Kundengelder zur Verfügung, ohne das eine entsprechende Leistung zeitnah zu erbringen wäre. Bisher sind Fluggesellschaften nicht zur Absicherung dieser Kundengelder verpflichtet. In den letzten Jahren sind auch Fluggesellschaften in Insolvenz gegangen.

Frage:
Werden Sie sich als Mitglied des Deutschen Bundestages dafür einsetzen, dass die EU eine Verordnung zum Insolvenzschutz für Fluggesellschaften erlässt oder der Deutsche Bundestag mit einem eigenen Gesetz einen deutschen Alleingang vornimmt?

Antwort CDU

CDU und CSU werden prüfen, ob analog der Vorschrift für Pauschalreise-Anbieter auch für Fluggesellschaften eine Versicherung gesetzlich vorgeschrieben werden soll, die vorausbezahlte Ticketkosten abdeckt.

Antwort SPD

Um Fluglinien-Kunden besser abzusichern, spricht sich die SPD dafür aus, EU-weit alle Fluggesellschaften zu einer Insolvenzabsicherung zu verpflichten. Weder die Reisenden noch die Steuerzahler dürfen am Ende die Kosten dafür tragen, wenn ihre Fluggesellschaft während einer Reise in die Insolvenz muss.

Antwort Bündnis 90/Die Grünen

Wir setzen uns auf europäischer Ebene für einen Insolvenzschutz für Fluggesellschaften ein, damit Verbraucherinnen und Verbraucher im Falle einer Airlinepleite nicht um die Ersparnisse für ihren Urlaub gebracht werden und auch eine Rückbeförderung vom Urlaubsort sichergestellt ist.

Antwort Die Linke

Ja, denn der Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher muss gestärkt werden. Aktuell zeigt sich an der Insolvenz der zweitgrößten Fluggesellschaft in Deutschland der gnadenlose Wettbewerb im Luftverkehrsbereich, der durch Deregulierungen seit Jahren angeheizt wird. Nicht nur die Beschäftigten, sondern auch die Reisenden leiden darunter. DIE LINKE. steht einem verbindlich vorgeschriebenen gesellschaftsübergreifenden Sicherungsfonds positiv gegenüber. Darin müssen insbesondere die Rechte der Kundinnen und Kunden berücksichtigt sein, beispielsweise hinsichtlich der Absicherung und der Verwendung von Kundengeldern.

Antwort FDP

Bisher besteht ein solcher Insolvenzschutz nur bei Pauschalreisen, wenn der Reiseveranstalter ausfällt. Die Reisenden, die nur einen Flug bei einer Fluggesellschaft gebucht haben, sind demgegenüber ungeschützt. Dieser ungleiche Schutz kann das Gefühl nähren, hier bestehe eine Schutzlücke. Dabei handelt es sich um den Normalfall. Bei Insolvenzen sind die meisten Gläubiger – wie hier die Kunden – typischer ungeschützt und gehen leer aus. Würde man daher einen verpflichtenden Insolvenzschutz für Fluggesellschaften einführen, würden schnell Forderungen laut werden, auch andere Unternehmen einzubeziehen, bei denen Kunden typischerweise in Vorleistung gehen. Wir Freien Demokraten stehen daher einer Ausweitung des Insolvenzschutzes zurückhaltend gegenüber. Es sollten auch andere Optionen geprüft werden. So könnten auch die Unternehmen selbst eine Absicherung für den Insolvenzfall in Form einer Versicherung beim Vertragsschluss anbieten und den Kunden, die dies möchten, die Sorge um die Solvenz der Fluggesellschaft nehmen.