Statement des asr Bundesverband e.V. anlässlich der Pressekonferenz am 31.08.2017 in Berlin
Die Umsetzung der Pauschalreiserichtlinie PRRL hat Zeit, Kraft und Ressourcen gekostet, ohne dass das Ergebnis durchgängig ausgewogen und zufriedenstellend wäre. Die Evaluierung der Richtlinie muss so schnell wie möglich erfolgen.
Die Gewerbesteuerhinzurechnung (z.B. Verkauf von Hotelzimmern wird dem Anlagevermögen hinzugerechnet) stellt eine Bedrohung einer ganzen Industrie dar und ein Ende der fiskalischen Kreativität ist bislang nicht absehbar.
Eine Schlichtungsstelle für die Tourismusindustrie ist politisch gewollt und wird daher trotz größter Bedenken der Industrie auf dem Rücken derselben installiert.
Eine große Fluggesellschaft gerät in Schieflage und rutscht in die Insolvenz.
Die Symptome werden mit millionenschweren Krediten überbrückt, das „Fell des Bären wird verteilt“, das Problem der fehlenden Absicherung von Kundengeldern und bezahlten Tickets aber bleibt.
Was bleibt noch?
Es bleibt der fahle Beigeschmack, das dies alles auf dem Rücken der Verbraucher, vor allem aber zu Lasten der mittelständischen Betriebe der Tourismusbranche ausgefochten wird, die zwar – wie der Mittelstand insgesamt – das Herz der Deutschen Wirtschaft sein sollen (so die Bundesregierung), indessen einmal mehr nicht entlastet, sondern zusätzlich belastet und somit letztlich die Zeche für eine praxisfremde Politik zahlen werden.
Der asr Bundesverband e.V. wird daher auch künftig genau hier ansetzen und eine Rückbesinnung auf die Bedeutung des Mittelstandes einfordern.
Als Vertretung des touristischen Mittelstands bleibt der asr bei seiner Forderung, die Belange der Tourismusindustrie in einem fachlich kompetenten Ministerium für Sport, Kultur und Tourismus anzusiedeln.