Berlin, 24.02.2021

Am 24.02.2021 hat im Tourismusausschuss eine Nichtöffentliche Anhörung zum geplanten neuen Gesetz „Insolvenzabsicherung für Pauschalreisen“ stattgefunden. Für die mittelständischen Tourismusunternehmen hat Jochen Szech teilgenommen.

Sehr geehrte Damen und Herren,

im Namen der mittelständischen Reiseanbieter danke ich Ihnen für die Einladung zu diesem Fachgespräch.

Da ich als Letzter spreche, werde ich naturgemäß einige Punkte erwähnen, die heute schon von anderen Sachverständigen vorgetragen wurden. Bitte verstehen Sie dies nicht als schlichte Wiederholung, sondern als Hervorhebung und Betonung, dass der jeweilige Aspekt eben auch für die inhabergeführten Reiseveranstalter von besonderer Wichtigkeit ist.

Drei Punkte sind für uns von so zentraler Bedeutung, dass wir Sie bitten, sich hier für Änderungen des Gesetzentwurfes einzusetzen:

  1. Wahlmöglichkeit.

Auch Veranstalter mit weniger als 3 Mio. Euro Jahresumsatz müssen ein gesetzliches Recht auf Mitgliedschaft im Fonds erhalten. Zum einen droht nach dem Rückzug von HDI und Swiss Re ein kompletter Marktausstieg aller Versicherer, so dass kleineren Veranstaltern das Aus droht, da sie ihre Reisen nicht mehr absichern können. Zum anderen kann nur eine Wahlmöglichkeit sicherstellen, dass diese Veranstalter ihr Risiko zu vergleichbaren Kosten absichern können und nicht einem Monopol oder Duopol der Versicherer überhöhte Absicherungskosten zahlen müssen. Auch die Marke von 3 Mio. Euro sollte geprüft werden: Je höher die Latte gelegt wird, desto intensiver wird der Wettbewerb im Marktsegment der Versicherer – davon profitieren Veranstalter und Verbraucher.

  1. Übergangslösung für bisherige HDI-Kunden

Wir benötigen zwingend eine befristete Absicherung jener zahlreichen Veranstalter, die seit dem Rückzug der HDI keine Kundengelder mehr einnehmen dürfen. Diese müssen durch eine staatliche Garantie wieder in die Lage versetzt werden, ihr Geschäft sofort wieder auszuüben und nicht erst ab 1.11.
Ginge die TUI heute insolvent, müsste wie bei Thomas Cook erneut der Steuerzahler einspringen. Das will keiner. Aber wenn der Bund dies im Fall der TUI täte, muss er es auch im Fall der hier betroffenen Veranstalter tun, denn das BMJV trägt durch die zögerliche Bearbeitung eine Mitverantwortung für diese Situation – und kann nun eine Lösung hierfür schaffen.

  1. Kein Zwang zur Doppelabsicherung

Dies betrifft alle Veranstalter, die derzeit Bürgschaften bei ihren Versicherern hinterlegt haben: Es muss ein Weg gefunden werden, wie diese Sicherheiten angerechnet werden auf die Beträge, die für die Zukunft beim Fonds zu hinterlegen sind – es darf keine Pflicht zur doppelten Absicherung geben.

Neben diesen drei zentralen Punkten bereitet auch die finanzielle Ausgestaltung des Fonds unseren Mitgliedern erhebliche Sorgen:
Ein vergleichbarer Fonds wurde in den Niederlanden in 20 wirtschaftlich guten Jahren aufgebaut – wir sollen es aus der Corona-Krise heraus in fünf schaffen. Das ist nicht umsetzbar. Hier muss an den Stellschrauben nachjustiert werden: Sei es bei der Laufzeit, bei der Höhe der Entgelte oder bei den Sicherheiten. Entsprechende Vorschläge der anderen Verbände haben wir heute schon gehört.

Bliebe es bei den jetzigen Sätzen, würde dies für viele Veranstalter das Aus bedeuten – diejenigen, die das noch stemmen können, würden die erheblichen Mehrkosten auf die Preise umlegen. Damit würde die abgesicherte Pauschalreise künstlich verteuert gegenüber den Einzelleistungen, die sich der Kunde selbst zusammenstellt. Das aber ist weder im Interesse der inhabergeführten Reiseveranstalter noch ist es im Interesse der Verbraucher.

Vielen Dank.