Liebe Kolleg:innen,

die Thomas Cook-Insolvenz im September 2019 hat die Notwendigkeit einer Neuregelung der Insolvenzabsicherung für Großveranstalter sehr deutlich gemacht. Passiert ist seitdem mehr als 15 Monate lang praktisch nichts – bis zum 2. Februar. Da legte das zuständige Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz (BMJV) uns und anderen Verbänden einen Referentenentwurf einer Neuregelung in Form eines Sicherungs-Fonds vor – und gab uns ganze zwei Tage, um zu den umfassenden finanziellen, juristischen und logistischen Herausforderungen Stellung zu nehmen. Im Team haben Präsidium, Vorstand, die betroffenen Ausschüsse und die Pressestelle diese Aufgabe gestemmt – obwohl dies auch dadurch erschwert wurde, dass das BMJV in den letzten 15 Monaten jeglichen Dialog mit uns und anderen Verbänden konsequent verweigerte und nun einen Entwurf vorgelegt hat, der an den tatsächlichen Erfordernissen und an der Belastbarkeit der Branche weit vorbeigeht und überlebenswichtige Fragestellungen ausklammert.

Den Entwurf des BMJV finden Sie hier.
Unsere Stellungnahme dazu finden Sie hier.

Dies betrifft ganz direkt auch Ihr Unternehmen!!!

  • Reiseveranstalter mit weniger als drei Mio. Euro Umsatz im Jahr stehen vor dem Aus, denn es ist nicht zu erwarten, dass die bisherigen Insolvenzversicherer interessiert sind, nur die kleineren Veranstalter abzusichern.
  • Für Reiseveranstalter mit mehr als drei Mio. Euro Umsatz im Jahr drohen deutlich höhere Prämien für die Insolvenzversicherung sowie Sicherheitsleistungen von sieben Prozent des Jahresumsatzes.
  • Reiseveranstaltern, die sich bisher bei HDI versicherten – sowie Veranstaltern, deren Absicherungsverträge in den nächsten Monaten auslaufen – droht das Aus, denn trotz wiederholter energischer Aufforderungen des asr an das BMJV ist dieses jeglichen Ansatz einer Lösung für diese Veranstalter schuldig geblieben: Im besten Fall steht diesen, sofern sie über 3 Mio Umsatz im Jahr machen, ab 1.11.2021 die Fondslösung zur Verfügung.
  • Als Reisemittler droht Ihnen, dass Sie mittelfristig keinerlei Verbundene Reiseleistungen mehr werden anbieten können, da zu erwarten ist, dass sich die Versicherer auch aus diesem für sie nicht mehr lukrativen Geschäft zurückziehen werden. Selbst wenn dieses noch möglich sein sollte, werden die Konditionen nicht mehr attraktiv sein, da der Gesetzesentwurf fordert, dass Sie die gesamten Umsätze bei der Vermittlung verbundener Reiseleistungen absichern müssen – auch wenn Sie selbst gar nicht das Inkasso vornehmen, sondern die Leistungsträger selbst dies tun.
  • Als Reisemittler droht Ihnen natürlich zudem auch der Marktausstieg einer Vielzahl von Spezialveranstaltern, der Wegfall der Möglichkeit von eigenveranstalteten Gruppenreisen und anderer Reisen, die es Ihnen bisher erlauben, sich gegenüber Großkonzernen wie TUI und internationalen Plattformen wie Booking zu differenzieren.

Wie geht es weiter?

Das Bundeskabinett hat vergangene Woche über das Gesetz „beraten“ – wobei angesichts der zahlreichen Corona-Themen zu erwarten war, dass die Entscheidung über die Zukunft des touristischen Mittelstandes einfach kommentarlos abgenickt und durchgewunken wird – und so kam es dann auch. Nun soll das Gesetz – ebenfalls in Rekordzeit – durchs Parlament gejagt werden, denn es ist nicht mehr weit zur parlamentarischen Sommerpause und danach steht eh ein neues Parlament zur Wahl.

Was können Sie tun?

  1. Schreiben Sie an die/den Bundestagsabgeordnete/n Ihres Wahlkreises und fordern Sie ihn auf, gegen dieses Gesetz zu stimmen. Ein Musterschreiben finden Sie hier.
  2. Schreiben Sie Ihre IHK an und fordern Sie diese auf, über deren Netzwerk einzuwirken und eine Umsetzung des Entwurfs zu verhindern. Auch hierzu haben wir ein Musterschreiben erstellt, welches Sie hier finden.
  3. Es ist zu erwarten, dass die Lesungen des Gesetzes im Deutschen Bundestag, ein mediales Echo auch in Ihrer regionalen Tagespresse finden werden. Ebenso gehen wir davon aus, dass die Bundesregierung in ihrer Kommunikation die „positiven“ Effekte wie einen verbesserten Verbraucherschutz bei Insolvenzen von Großveranstaltern betonen wird – nicht aber die zahlreichen Schwachstellen des Gesetzentwurfs. Sie können gegensteuern, indem Sie sich mit einem Leserbrief an Ihre Tageszeitung wenden bzw. entsprechende Online-Artikel kommentieren und so in der öffentlichen Diskussion ein ausgewogenes Meinungsbild sicherstellen. Auch hierfür haben wir einen Textvorschlag erstellt, den Sie hier finden.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung. Bitte nutzen Sie unsere Vorlagen und unterstützen Sie unsere Arbeit.

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