Leserbrief (Vorschlag: E-Mail, aber natürlich auch als Brief möglich)

Betreff: Leserbrief

Sehr geehrte Damen und Herren,

in Ihrer Ausgabe Nr. Zahl vom Datum berichten Sie in Ihrem Artikel „Titel“ über das Gesetzgebungsverfahren für die Neuregelung der Insolvenzabsicherung von Reiseveranstaltern.

Dieser Artikel bedarf allerdings in mehreren Punkten einer Ergänzung / Richtigstellung:

(Bei der nachfolgenden Auflistung können alle Punkte gestrichen werden, die im Artikel evtl. bereits enthalten waren und/oder, die sich nicht mit der persönlichen Auffassung decken – es bleibt sicher noch genug übrig…) 

  • Obwohl das BMJV seit Dezember 2019 an dem Entwurf arbeitete, wurden weder der Tourismus-Ausschuss des Deutschen Bundestages noch die Branchenverbände in die Überlegungen mit einbezogen. Dementsprechend praxisfremd und fehlerbehaftet ist der Entwurf: Mehr als 2.000 mittelständische Reiseveranstalter drohen vom Markt zu verschwinden, weil der Zugang zum Reisesicherungsfonds nur größeren Veranstaltern vorbehalten bleiben soll.
  • Ebenso erstaunt es bei der langen Bearbeitungszeit für den Entwurf, dass alle wesentlichen Fragestellungen zum Reisesicherungsfonds – wie Zielvolumen, Entgelte, Sicherheitsleistungen – noch immer ausgeklammert bleiben. Diese sollen gemäß §20 des Entwurfes später einseitig durch das BMJV als Rechtsverordnung festgesetzt werden können – unter Umgehung der Kontrolle von Bundestag und Bundesrat.
  • Die seit 1994 gültige Regelung hat mehr als ein Vierteljahrhundert für die mittelständische Touristikbranche ebenso hervorragend funktioniert wie für die von den wenigen eingetretenen Insolvenzen betroffenen Verbraucher. Die Kunden erhielten ihre Zahlungen zurück bzw. der Rücktransport aus den Zielgebieten wurde durch die Versicherer perfekt organisiert und bezahlt. Erst die Insolvenz des Konzerns Thomas Cook zeigte in aller Härte auf, dass die Lösung nur für die Großveranstalter eben nicht ausreicht. Diese – und nur diese – brauchen eine zeitgemäße Form der Absicherung. Stattdessen soll nun der Mittelstand den Fonds für die Großveranstalter mit aufbauen – also genau für jene, die jahrzehntelang anders als der Mittelstand eben nicht ihre kompletten Umsätze absichern mussten und eh schon im Wettbewerb staatlich legitimiert bevorteilt wurden.
  • Aufgrund des Zeitverzuges des BMJV bei der Erstellung des Gesetzesentwurfes fehlt der Versicherungsbranche seit der Insolvenz von Thomas Cook, d.h. seit nunmehr 17 Monaten, jegliche Perspektive für dieses Geschäftsfeld. Daher haben sich mit HDI und Travelsafe erste Versicherer zum Jahresende 2020 bereits aus dem Markt zurückgezogen. Hunderte von Reiseveranstaltern sind seitdem ohne Insolvenzabsicherung – und finden aufgrund der Unsicherheiten über die gesetzliche Neuregelung keinen neuen Versicherer. Tausende Arbeitsplätze sind akut bedroht. In einer einzigartigen Respektlosigkeit gegenüber den betroffenen Menschen, wird zwar im Vorwort zum Gesetzesentwurf auf genau diese Problematik hingewiesen – eine Lösung bleibt das BMJV aber schuldig.
  • Als Steuerzahler kann man nur verzweifeln, wenn man sieht, dass BMWi und BMF den finanziell robusten und gesunden Reiseveranstaltern mit Corona-Finanzhilfen durch die Zeit der Reiseverbote helfen
  • nur damit diese dann im Restart dennoch Insolvenz anmelden müssen, weil das BMJV die gesetzliche Neuregelung der Insolvenzabsicherung schlampig, marktfremd und realitätsfern plant.
  • Die Zeche wird letztlich der Verbraucher zahlen müssen. Zahlreiche Mittelständler – und damit Wettbewerb, Auswahl, kundenorientierter Service – werden vom Markt verschwinden. Übrig bleiben dann fast nur noch die staatlich gestützten TUI, Lufthansa & Co., die bei Erreichbarkeit und Rückzahlung der Kundengelder im ersten Lockdown auf ganzer Linie versagt hatten. Aber möglicherweise ist ja auch genau das so beabsichtigt.

Mit freundlichen Grüßen
usw.

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