Mit unserem Mitglied MDT travel underwriting GmbH haben wir diese erste unverbindliche Orientierungshilfe entwickelt, mit dem Ziel, im Hinblick auf die künftige Rechtslage über die Möglichkeiten des Versicherungsschutzes zu informieren. Der Flyer verfolgt jedoch nicht den Zweck, über die gesetzlichen Änderungen und die Rechtsanwendung umfassend und verbindlich zu informieren und zu beraten. Die enthaltenen Informationen ersetzen auch nicht Ihre Verpflichtung, sich umfassend und abschließend über die rechtlichen Änderungen und die künftig damit verbundenen betrieblichen Abläufe zu informieren.

Die dargestellten Informationen erfolgen vorbehaltlich etwaiger Änderungen durch verordnungsrechtliche und/oder gesetzliche Änderungen. Darüber hinaus werden Rechts­fragen zu den gesetzlichen Änderungen sicherlich in den nächsten Jahren auch durch die Rechtsprechung präzisiert werden.

2019 steht die Evaluierung der Pauschalreiserichtlinie an. Der asr wird die Risiken, die durch die geänderte Gesetzgebung und den erhöhten Bürokratieaufwand den Mittelstand gefährden, weiter in der Politik aufzeigen und sich in Berlin und Brüssel beharrlich dafür einsetzen, dass man hier wieder zu einer praxis- und alltagstauglichen Lösung findet.

Fakt ist, dass Reisebüros und Reiseveranstalter immer mehr Zeit und Aufwand für bürokratische Hürden aufwenden werden müssen. Der asr empfiehlt seinen Mitgliedern, unbedingt mit einer umfassenden Versicherung vorzubeugen.