Corona stellt alle Unternehmen der Branche vor tiefgreifende Probleme und Veränderungen. Die Bundesregierung und die jeweiligen Landesregierungen haben deshalb verschiedene Förderprogramme aufgelegt. Die Förderquoten liegen dabei zwischen 50% und 90%.

Die Themen sind dabei vielfältig. Sie möchten Informationen zu den verschiedenen Programmen haben? Die Maßnahmen betreffen verschieden Unternehmensbereiche, wie z. B.

  • Unternehmenskennzahlen (Wirtschaftlichkeit)
  • Geschäftsmodell (wie richten Sie sich nach Corona neu aus?),
  • Kundenansprache (Kundenbindung, Kundendatenmanagement)
  • Digitalisierung (Webseite, Arbeitsprozesse, Verkaufsprozesse)

Interessiert?

Michael Jost bietet asr-Mitgliedern kostenfreie Erstgespräche an – deutschlandweit via Zoom, Teams oder Telefon. Darin informiert er Sie über die verschiedenen Möglichkeiten der Corona Fördermaßnahmen und analysiert mit Ihnen Ihre konkrete Bedarfssituation.

Und so ist der Ablauf:

  • Sie vereinbaren ein kostenloses Beratungsgespräch, damit wir Ihren Bedarf genau definieren können.
  • Sie füllen das Online-Antrags-Formular aus: https://fms.bafa.de/BafaFrame/unternehmensberatung
  • Bitte lesen Sie der Merkblatt: https://www.bafa.de/SharedDocs/Downloads/DE/Wirtschafts_Mittelstandsfoerderung/unb_merkblatt_corona.pdf?__blob=publicationFile&v=2
  • Ihr Antrag auf Förderung wird bewilligt, und wir können mit der Beratung beginnen.
  • Die Beratungstermine werden so gelegt, dass es Ihrem Zeitplan und den anstehenden Themen am besten dient: eine Einzelstunde pro Tag oder auch mehrere Stunden am Stück.
  • Nach Beendigung der Beratung wird die gesamte Summe abgerechnet, und Sie bekommen einen Bericht über die Beratung.
  • asr-Mitgliedsunternehmen können aus einer Vielzahl an Beratungsinhalten auswählen, wie z.B.
    • Positionierung
    • Marktnischen
    • Markenaufbau
    • Marketing und digitale Strategien
    • Digitale Geschäftsmodelle
    • Produktentwicklung
    • Entwicklung von Businessplänen

Wichtig: Sie haben kein Risiko, da Sie erst dann über einen Auftrag entscheiden, wenn ein positiver Förderungsbescheid vorliegt!