Liebe Kolleginnen und Kollegen,
die Insolvenz der Air Berlin hat die Frage nach einer Insolvenzschutz-Absicherung für Fluggesellschaften wieder aktuell werden lassen. Im Rahmen des Veranstaltertages des asr am 1. September in Frankfurt haben sich zwei Forderungen als unsere wichtigsten Anliegen in diesem Kontext herausgestellt:

1. Verbraucherschutz durch rechtliche Gleichstellung von Airlines und Veranstaltern

Wer in Deutschland ein Flugticket für einen Abflug von einem deutschen Airport kauft, muss wissen: Die Reise ist gesichert. Geht die Airline Konkurs, reist der Kunde dennoch, und das ohne Mehrkosten und zum gebuchten Ziel, egal an wen er den Reisepreis gezahlt hat. Hierfür muss

  • ein Bundesgesetz auf den Weg gebracht werden, das regelt, in welcher Form die Luftverkehrsgesellschaften diese überfällige Absicherung finanzieren, und
  • eine Einrichtung geschaffen werden für den Verbraucher, an die er sich im konkreten Fall wenden kann, um seine Ansprüche geltend zu machen – denn es darf nicht sein, dass der Beratungsmehraufwand einer Airline-Pleite auf Veranstalter und/oder Reisebüros abgewälzt wird!

Wie dies konkret umgesetzt wird (Pflichtabgabe, z.B. durch Umwandlung der Luftverkehrssteuer, oder Versicherungslösung) ist zweitrangig. Ebenso nachgeordnet zu sehen ist, dass diese Pflicht auch für alle anderen Leistungsträger im Verkehr gelten sollte (Fährgesellschaften, Busunternehmen etc.)

2. Entlastung der Veranstalter von den Folgekosten von Airline-Insolvenzen

Es darf nicht sein, dass Veranstalter gezwungen werden, die Mehrkosten einer Airline-Insolvenz zu tragen. Derzeit ist es so, dass Veranstalter im Falle einer Airline-Insolvenz keine Möglichkeit haben, die ihnen ohne eigene Schuld entstehenden Mehrkosten auf andere umzulegen. Dies ist weder fair noch angemessen; und so kann eine Airline-Pleite kleinere Veranstalter in erhebliche finanzielle Probleme bringen. Die Absicherungspflicht für Luftverkehrsgesellschaften muss daher unbedingt auch dieses finanzielle Risiko abdecken: Es geht nicht darum, den Reisepreis zu sichern, sondern die Reiseleistung an sich, also auch eventuell anfallende Mehrkosten!

Punkt 1 sollte auch für Politiker und Verbraucherschützer auf Anhieb klar und verständlich sein. Die zweite Forderung dagegen ist für Außenstehende nicht so leicht erklärbar, ist doch den wenigsten Reisenden und Politikern bewusst, dass wir Veranstalter die Mehrkosten tragen müssen, wenn wir einen Flug mit einer “Pleite-Airline” wie Air Berlin verkauften, die die vertraglich vereinbarte Beförderungsleistung nun nicht mehr erbringen kann oder will (siehe willkürliche Streckenstreichungen).

Um diesem zweiten Punkt mehr Substanz zu geben, bitten wir Sie um Ihre Mithilfe, indem Sie uns drei Fragen ANONYM beantworten – wir können diese Ergebnisse keinesfalls einzelnen Mitgliedern zuordnen.

In unserer Umfrage haben wir verschiedene Fragen gestellt. Das Ergebnis finden Sie nachfolgend:

Stehen Sie inhaltlich hinter den oben genannten Forderungen zum Insolvenzschutz Airlines?

  • Kommentar:Das wird auch die Reisebüros ab dem 01.07.2018 auch mit voller Wucht treffen, beim Verkauf von Einzelleistungen an den Kunden, bei dem wir genau wie VA haften
  • Kommentar:die Airline muss die Kosten tragen nicht die vermittler
  • Kommentar:Die Insolvenzen der letzten Jahre habe Verbraucher und Veranstalter viel Schaden zugefügt. Die Instabilität der Airline-Industrie lässt auch längerfristig nichts Gutes ahnen.
  • Kommentar:es ist unglaublich….Banken und Autoindustrie werden vom Staat unterstützt und die eigene deutsche Airline wird so böse hängen gelassen….Veranstalter,Reisebüros und Kunden stehen im Regen!!!!!!!!!!
  • Kommentar:es ist unverständlich weshalb Reisebüros zukünftig zusätzlich Sicherungsscheine nach der neuen Pauschalreise-Richtlinie benötigen , aber für Fluggesellschaften keine Gesetzesgrundlage vorliegt
  • Kommentar:Es kann nicht sein, dass auch kleine Reisebüros mit der neuen Pauschalreiserichtlinie Veranstaltern gleichgestellt werden und große Airlines keinerlei Absicherung benötigen.
  • Kommentar:Es kann nicht sein, dass Reisebüros eine Insolvenz-Versicherung vorweisen sollen und Airlines, die Millionen an Kundengelder kassieren, keine Absicherung benötigen.
  • Kommentar:Nicht zu vergessen die Belastung für die Kunden die einen Nur Flug gebucht haben und keinen Anspruch auf Erstattung der Kosten durch eine Insolvenzabsicherung haben Warum bekommen Kunden die nach Bekanntwerden der Insolvenz ,hier im Fall von Air Berlin, eine Buchung nach dem 15.8. getätigt haben als die Insolvenz bekannt war, das Geld für die bebuchten Tickets zurück ,aber die Kunden die vor Bekanntwerden der Insolvenz gebucht haben haben keinerlei Anspruch auf eine Erstattung haben
  • Kommentar:Wie bei airberlin bestens erkennbar (nur leider bei der breiten Oeffentlichkeit nicht bekannt!) steckt hinter dieser herbeigefuehrten Insolvenz der airberlin, die Regierung, allen voran die CDU/CSU, daher wird es keine Aenderung geben in Zukunft und falls dies gewuenscht wird, wird bestimmt eine neue Absicherung in Folge einer neu geschaffenen Versicherung gefördert von der Politik. Bei der airberlin Pleite, die Domestik, Nahziele und Fernstrecken bedient hat sind nun Veranstalter stark gefordert und koennen bestimmt nicht 1:1 die Forderungen der Kunden abdecken, daher muss fuer solche Ausfaelle bereits seit Jahren ein Gesetz geschaffen werden, Fluftverkehrssteuer weg, dafuer Kundenabsicherung her!!! Unsere Politik schlaeft wie immer und will von Problemen nichts wissen. Korruption und Mafiaaehnliche Strukturen sind nun leider in Deutschland mehr und mehr erkennbar. Die Veranstalter haben das Nachsehen nur weil unsere Politik Lufthansa als neuen Operator fuer einen Großteil der ex airberlin bevorzugt, Veranstalter tragen aber schon im Voraus die Kosten dafuer fuer teure Vertraege.

Ist Ihr eigener Geschäftsbetrieb durch die Insolvenz der Air Berlin direkt oder indirekt geschädigt? (Mehrfachnennungen waren möglich)

 

  • Kommentar:Aber bei einer anderen Airline sähe dies anders aus….
  • Kommentar:Durch entgangene Provisionen ,die für die annulierten Flüge nicht mehr gezahlt werden
  • Kommentar:durch stornierte reisen und somit fehlender provision sowie keine neubuchungen mehr, da die alternativ angebotenen flüge den kunden nicht zusagten
  • Kommentar:Ich habe selbst zwei Flüge privat gekauft 1500 euro die einfach nun gestrichen worden sind und kann nun neue teure Flüge buchen
  • Kommentar:nicht geleisteter AB REFUND aus APR17
  • Kommentar:Risiko war bekannt, aber da unsere Politik ja nur eine Sicherung vom Veranstalter fordert nicht aber von Leistungstraeger selbst, ist es doch schon ein Zeichen der grossen Versaeumnis der Politik. Das Reiserecht in Deutschland ist mit Abstand am schlechtesten im Vergleich. Viele Pflichten, kaum Rechte fuer Veranstalter!
  • Kommentar:Viele Umbuchungen bzw. Stornierungen, Großer Zeitaufwand am Telefon Hotline, Kundenberatung und Erklärungen
  • Kommentar:Wir hatten keine AB Flüge gebucht.
  • Kommentar:Wir sind als kleiner Reiseveranstalter betroffen, da wir für 6 Personen im Mai dieses Jahres 6 Flüge (Hin- und Rückflug) in Verbindung mit einer Kreuzfahrt für Ende Nov. 2017 gebucht haben. Aufgrund des sehr hohen Risikos, dass die Kreuzfahrt nicht angetreten werden kann, haben wir Alternativflüge für Euro 900,00 bei einer anderen Airline platziert. Wir stehen damit voll hinter Ihren Forderungen.
  • Kommentar:Wir waren seit März 2017 schon sehr vorsichtig was langfristige Air Berlin Buchungen betraf. Insofern war der Schaden überschaubar, und die Kunden die noch unterwegs waren sind durch die Bürgschaft der Bundesregierung auch noch mit AB nachhause gekommen, also eine Insolvent light sozusagen, kein harter Schnitt wie bei manchem Veranstalter oder seinerzeit Sabena oder Varig.

Wie hoch ist der Ihnen bereits entstandene, sowie der voraussichtlich noch entstehende Schaden aus den Sachverhalten der Frage 2?

  • Kommentar:1000 Euro
  • Kommentar:Als reiner Reisevermittler haben wir nur indirekten Schaden durch Provisionsausfälle und Mehraufwand, aber nicht durch Schadenregulierungen
  • Kommentar:bin nicht betroffen
  • Kommentar:Bisher ist uns kein Schaden entstanden.
  • Kommentar:das ist noch gar nicht absehbar, da der größte Zeit- und Personalaufwand bereits gebuchte Reisen umzubuchen und damit Umsatz zu sichern , erst in den nächsten Wochen und Monaten bevor steht! Es stehen etwa 40-50% aller gebuchten Reisen für 2017 und auch 2018 auf dem Prüfstand, je wie auch der Verkauf von AIrBerlin / Niki nun tatsächlich über die Bühne geht.
  • Kommentar:Hier entstehen keine Schäden.
  • Kommentar:Hier handelt es sich um eine Schätzung des maximalen Schadens.
  • Kommentar:Ich bin in der glücklichen Lage, derzeit tatsächlich nur noch 2 offene Flüge mit Air Berlin vor mir zu haben, die beide noch im September abgeflogen werden sollen. Ich bin der Hoffnung, daß dies noch funktioniert !
  • Kommentar:kein Schaden, 0 €
  • Kommentar:sind nicht betroffen
  • Kommentar:Was ist mit dem Mehraufwand, den jedes Reisebüro, welches Flüge mit AirBerlin oder Reisen, bei den AirBerlin die Flugleistungen erbringen sollte, hat? Werden sich die Veranstalter darum kümmern oder wird die Absicherung dieser mehrkosten Teil Ihrer Forderung?
  • Kommentar:wir haben keinen schaden, da wir andere airlines gebucht haben…..
  • Kommentar:wir im Reisebüro verlieren Provisionen , haben extremen Mehraufwand und die Nerven, die wir hier mit und wegen der Kunden lassen – sind in Geldwert nicht bezifferbar – und da wundert sich noch einer das „“Burnout““ eine Massenkrankheit wird!!!!!!!!!!!!!!!!!!!