Anlässlich des 35-jährigen Jubiläum der travel tribune, dem Nachrichtendienst der Tourismuswirtschaft, wurde asr-Präsident Jochen Szech gebeten, dass er zu folgenden Fragen antwortet:

Frage travel tribune: Immer wieder werden nach – oder vor – Airline-Pleiten Forderungen nach einer Kundengeldabsicherung laut. Warum gibt es die nicht? Wer ist gefordert?

Szech: Da die höchstrichterliche Rechtsprechung die gängige Vorauszahlungspraxis – auch über größere Zeiträume im Voraus – nach wie vor für zulässig erachtet, müssten hier die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden. Allerdings kann und muss nicht jedes unternehmerische Risiko abgesichert werden und eine Insolvenzversicherung würde letztlich auch die Flugpreise verteuern. Wir möchten, dass rechtliche Grundlagen geschaffen werden, dass Airlines nicht weiter Kundengelder beziehungsweise Gelder des Reiseveranstalters teilweise ein Jahr im Voraus vereinnahmen. Das Insolvenzrisiko bei Airlines muss ebenfalls abgesichert werden – wie das jüngste Beispiel von Air Berlin eindrücklich zeigt.

Frage travel tribune: Was ist zu tun, um eine Gewerbesteuerhinzurechnung für Flugsessel abzuwenden?

Das Problem der anteiligen gewerbesteuerlichen Hinzurechnung von Flügen kann nicht singulär für die Flüge gelöst werden. Es betrifft eine Vielzahl von Reisevorleistungen, vom Hoteleinkauf bis Kreuzfahrt-Kabine. Die Lösung kann nur für die Branche insgesamt erfolgen. Bevorzugte Variante ist eine gesetzliche Klarstellung mit rückwirkender Wirkung. Alternativ kann auch eine gesetzliche Klarstellung für die Zukunft mit dem Hinweis in der Gesetzesbegründung, dass es eine derartige Hinzurechnung vom Gesetzgeber nicht gewollt war, erfolgen, da dann die Hinzurechnung in der Vergangenheit aus sachlichen Billigkeitsgründen unterbleiben könnte. Hilfsweise könnte auch ein gleichlautender Ländererlass herausgegeben werden, dass eine gewerbesteuerliche Hinzurechnung für derartige Leistungen unterbleibt.

Frage travel tribune: Wie sollte eine Schlichtungsstelle für Reiserecht ausgestattet sein? Welches Finanzierungsmodell sehen Sie – und halten Sie Ombudsleute überhaupt für sinnvoll?

Die Kostenfrage wird für die Bereitschaft, an Schlichtungsverfahren teilzunehmen, von entscheidender Bedeutung sein. Eine Umfrage unter den ASR-Mitgliedsunternehmen hat große Zurückhaltung und überwiegende Ablehnung des vorgesehenen Modells erbracht.
Ob und wie eine Finanzierung aussehen soll, steht bei den Überlegungen des BMJV noch nicht fest, wohl aber, dass die geplante Schlichtungsstelle in die SÖP integriert werden soll.