Insolvenzabsicherung Airline – Der asr Bundesverband fordert zum Schutz der mittelständischen Reisebüros und Reiseveranstalter eine Lösung von der Politik!

Die travel tribune, der Nachrichtendienst der Tourismuswirtschaft, hat bei asr-Präsident Jochen Szech nachgefragt:

tt-Gespräch mit Jochen Szech: „Schaden ist enorm“

Frankfurt am Main – Die Insolvenz von Air Berlin gefährdet zahlreiche Reisebüros. Jochen Szech, Präsident der Allianz Selbständiger Reiseuntemehmen (ASR), fordert die Politik auf, für einen Insolvenzschutz für Airlines zu sorgen.

Was hat Sie als Inhaber eines Reisebüros bisher die Insolvenz der Air Berlin eigentlich gekostet?
Szech: Mich persönlich gar nichts, da ich meine Mitarbeiter schon vor einem Jahr angewiesen habe, dass keiner mehr Air Berlin oder Alitalia verkaufen darf.

Und wie steht es mit den im ASR vertretenen Agenturen?
Wir haben unsere Mitglieder befragt, in wieweit der eigene Geschäftsbetrieb durch die Insolvenz von Air Berlin geschädigt wurde – und nur 17 Prozent gaben an, dass sie nicht betroffen waren, ich vermute aus ähnlichen Gründen wie bei mir. 71 Prozent dagegen hatten erheblichen Mehraufwand durch Beratung und Verkauf, aus meiner Erfahrung können Sie da pro ausgefallenen Flug eine halbe Stunde zusätzlicher Beratungsarbeit veranschlagen. Und dann ist da noch der berechtigte Ärger des Kunden, den die Mitarbeiter des Reisebüros auffangen müssen, obwohl sie für die Situation nicht verantwortlich sind.

Wie schätzen Ihre Mitglieder den finanziellen Schaden ein?
Der Schaden ist enorm: Ein Prozent unserer Mitglieder gab ihn mit mehr als 100 000 Euro an, fast die Hälfte – oder 40 Prozent – bezifferten ihn mit bis zu 10 000 Euro. Bezogen auf den Jahresgewinn rechnen zwei Prozent mit Einbußen zwischen 25 bis 50 Prozent, ein Drittel sieht die zu erwartenden Verluste immer noch bei bis zu 25 Prozent. Das kann existenzbedrohend sein.

Sie fordern nun einen Insolvenzschutz für Airlines: Wie soll der aussehen?
Derzeit ist es so, dass Veranstalter im Falle einer Airline-Insolvenz keine Möglichkeit haben, die ihnen ohne eigene Schuld entstehenden Mehrkosten auf andere umzulegen. Dies ist weder fair noch angemessen. Eine Airline-Pleite kann kleine und mittelständische Veranstalter in erhebliche finanzielle Probleme bringen. Die Absicherungspflicht für Luftverkehrsgesellschaften muss daher unbedingt auch dieses finanzielle Risiko abdecken: Es geht nicht darum, den Reisepreis zu sichern, sondern die Reiseleistung an sich, also auch eventuell anfallende Mehrkosten.

Wie soll das konkret aussehen?
Konkret muss sich die Politik dazu Gedanken machen, wie so etwas aussehen kann. Eine Pflichtabgabe wäre möglich, die Umwandlung der Luftverkehrssteuer, eine Versicherungslösung oder auch ein Art Fonds, den die Fluggesellschaften anlegen und aus dem dann im Falle einer Insolvenz Gelder fließen. Auch ein Treuhandfonds, wie ihn die IATA-Reisebüros ja anlegen müssen, wäre eine Idee. Als Reiseveranstalter müssen wir die Kundengelder absichern, es ist also nicht einzusehen, warum das nicht auch für Airlines machbar sein soll.

Ist hier der Gesetzgeber gefragt – oder setzen Sie auf Einsicht der Branche?
Uns wäre es lieber, man könnte dies innerhalb der Branche regeln, aber leider sind die Fluggesellschaften gar nicht bereit, darüber zu reden. Deswegen muss ein Bundesgesetz auf den Weg gebracht werden.

Ist das national überhaupt zu machen?
Ich denke schon. Ich kann mir auch gut vorstellen, dass eine solche Insolvenzabsicherung ein Wettbewerbsvorteil darstellt, da sie dem Reisenden ja ein Mehr an Sicherheit bietet. Wenn Lufthansa beispielsweise hier vorangeht, würden andere ihr sicher folgen.

Um wie viel teurer wird dann das Fliegen?
Wir reden hier von einem Beitrag von zwei, drei Euro pro Ticket. Ich denke, dass das verkraftbar ist.

Was sagen die anderen Verbände, beispielsweise der DRV, dazu?
Meines Wissens hat sich Herr Fiebig vom Deutschen Reiseverband ja dahingehend geäußert, so habe ich es zumindest gelesen, dass es eine internationale Regelung braucht. Ich denke, damit verzögern wir das Ganze nur.

Sollte ein solcher Insolvenzschutz nicht auch für andere Verkehrsträger gelten?
Der ist nicht bei jedem kleinen Busunternehmen notwendig. Wo aber auf einen Schlag hunderttausende Kunden betroffen sind, sollte es, wie von uns vorgeschlagen, auf jeden Fall eine Insolvenzregelung geben.

Wie wollen Sie nun weiter Vorgehen?
Wir werden die Ergebnisse unserer Umfrage den Parteien mitteilen, bevor die Koalitionsverhandlungen anfangen. Immerhin haben sich 90 Prozent der befragten ASR-Mitglieder für eine gesetzliche Regelung ausgesprochen. Auf Grundlage dieser Daten hoffen wir, bei den Politikern für unser Anliegen Gehör zu finden.

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