Liebe Branchenteilnehmer,
erste Reisebüros und Reiseveranstalter, aber auch Unternehmen aus anderen Branchen, haben eine Vorladung der Staatsanwaltschaft oder Polizei erhalten, da ein Verdacht auf Subventionsbetrug im Zusammenhang mit der im 1.Halbjahr 2020 gewährten Soforthilfe von bis zu 9.000 Euro vorliege.
Was ist Hintergrund der Ermittlungen?
Unternehmen hatten nach Gewährung der Hilfen je nach Bundesland unterschiedlich viel Zeit, nicht benötigte bzw. nicht zustehende Gelder zu melden und zurückzuzahlen. In einigen Bundesländern erfolgt nun die Überprüfung der Soforthilfen. Viele Unternehmer sind überzeugt, dass ihnen die Mittel vollständig zustehen, anderen war nicht bewusst, dass sie proaktiv eine Korrekturmeldung gegenüber der jeweiligen Landesbank hätten vornehmen müssen. Zudem gibt es dazu anscheinend je nach Bundesland unterschiedliche Regelungen. Einige Soforthilfeempfänger haben Schreiben bekommen mit der Bitte einer Abrechnung, andere nicht.
Wo liegt das Problem?
Die Belastungen der Unternehmen waren bei Antragstellung nicht exakt vorhersehbar und haben sich im Zeitraum der Soforthilfe ständig verändert. Aufgrund dieser Änderungen in den Vorgaben zur Antragsstellung sind in den Unterlagen oft unklare und sich teils widersprechende oder gegenseitig ausschließende Informationen enthalten.
Bei einigen Unternehmen wurden die von einigen Veranstaltern den Reisebüros als „Coronahilfe“ deklarierten Stundungen von Provisionsrückzahlungen von der zuständigen Landesbank als Einnahmen im Bemessungs-Zeitraum angesehen, obwohl diese bekanntlich später an die Veranstalter zurückgezahlt worden sind und dementsprechend keine realen Einnahmen darstellen.
Was sollten Sie tun?
Sie haben Soforthilfe ausgezahlt bekommen, aber bisher noch keine Post der Staatsanwaltschaft oder der Behörden Ihres Bundeslandes erhalten?
- Prüfen Sie Ihren Soforthilfeantrag auf Fristen und Regelungen, ob und wann Sie gegenüber Ihrer Landesbank darlegen müssen, welche reellen Kosten für Sie entstanden sind. Fragen Sie im Zweifel bei Ihrer zuständigen Bank nach
- Prüfen Sie Ihre Unterlagen über Ihren Aufwand und Ertrag im fraglichen Zeitraum auf Vollständigkeit und Richtigkeit. Am besten gemeinsam mit Ihrem Steuerberater.
Prüfen Sie, ob es dabei zu einer Differenz zwischen den tatsächlich entstandenen Engpässen und der erhaltenen Soforthilfesumme kommt. Haben Sie mehr Soforthilfe erhalten als Ihnen faktisch zustand, müssen Sie diese Differenz zurückzahlen. Nehmen Sie hierzu proaktiv Kontakt zu Ihrer Landesbank auf und klären Sie das Abrechnungsprozedere sowie eventuelle Fristen und weitere Formalitäten.
Sie haben eine Vorladung zu dieser Thematik erhalten?
- Prüfen Sie ebenfalls die drei o.a. Punkte
- Nehmen Sie den Termin keinesfalls wahr, sondern lassen Sie sich anwaltlich beraten.
In beiden Fällen:
Bewahren Sie Ruhe. Das Soforthilfeprogramm wurde zu einer Zeit in Kraft gesetzt, als weder Sie noch die Behörden alle Aspekte in dieser eigentlich als Hilfestellung angedachten Lösung absehen konnten – viele Punkte sind heute noch ungeklärt. Dazu kommt die teils sehr unterschiedliche Handhabung je nach Bundesland.
Weitere Informationen
Die Problematik besteht, wie eingangs erwähnt, nicht nur in der Touristik, sondern über alle Branchen hinweg. Wir gehen davon aus, dass hier übergreifend noch Umsetzungserläuterungen und Klarstellungen erfolgen werden.
Der Bundesregierung ist bekannt, dass viele Unternehmen die Soforthilfe auch als Sicherheit in der damals bestehenden Schocksituation beantragt haben, so dass eine generelle Unterstellung des vorsätzlichen Missbrauchs nicht erfolgen kann. Die Unternehmen, die nicht die komplett erhaltene Summe nutzen mussten, wurden im Unklaren gelassen, wie und wann eine Rückzahlung der nicht genutzten Gelder erfolgen sollte.
Eine Vorladung oder ähnliche Maßnahme bedeutet nicht von vornherein, dass sie Subventionsbetrug begangen haben. Es bietet die Möglichkeit darzulegen, wofür die beantragten Gelder genutzt wurden. Das sollten Sie aber ausschließlich nach Abstimmung mit einem Rechtsanwalt tun.
Wie unterstützt Sie der asr?
Wir haben bereits mit dem BMWi Kontakt aufgenommen und gefordert, dass von der Einleitung weiterer Verfahren vorerst abgesehen wird. Wir streben an, dass
a) präzise klargestellt wird, wie mit den nach wie vor offenen Fragestellungen zu verfahren ist, d.h. welche Belastungen und Einnahmen angesetzt werden können und welche nicht, wie die Querverrechnung der Soforthilfe mit der Überbrückungshilfe zu werten ist, etc.
b) den Unternehmen eine sinnvolle Frist von mehreren Monaten eingeräumt wird, die persönliche Situation anhand der Fakten zu verifizieren und eventuell zu viel erhaltene Gelder zurückzuzahlen.
Was können Sie sonst noch tun?
Bitte melden Sie unserer Geschäftsstelle, wenn gegen Sie eine Vorladung o.ä. ergangen ist und mit welchen Anschuldigungen (nicht angegebene Provisionen / Frist verpasst / Subventionsbetrug).
Das hilft uns, die Gespräche mit dem BMWi zu konkretisieren.
Mit freundlichen Grüßen
Jochen Szech
Präsident