Schon seit etlichen Jahren unterstützt der asr Bundesverband e.V. durch seine Mitgliedschaft im Bundesverband für freie Kammern e.v. (bffk) die Bemühungen um die Abschaffung der Zwangsmitgliedschaft in den IHKn.
Nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes vom Dezember 2015 zu einer rechtswidrigen Vermögensbildung in einer IHK sind im Jahr 2016 mit Unterstützung des bffk bundesweit über 300 Widerspruchs- und Klageverfahren auf den Weg gebracht worden. Auch wenn sich die Kammern überwiegend juristisch wehren, konnten an vielen Orten entweder durch Urteile, Vergleiche oder ein Nachgeben der Kammern nach Klageerhebung Erfolge verzeichnet werden. Damit wurden die angegriffenen Beitragsbescheide ersatzlos aufgehoben und es mussten keine Beiträge bezahlt werden.
Gleichzeitig ist zu beobachten, dass viele Kammern tatsächlich ihre Rücklagen wirklich abbauen. So hat z.B. die IHK Berlin im Sommer 2016 immerhin sage und schreibe 13 Millionen Euro für das Jahr 2012 an die Mitglieder erstattet; die IHK Koblenz baut sogar 35,22 Millionen Euro an Vermögen ab. Aber in vielen Kammern bleibt es bei zu hohen Rücklagen und zu viel Vermögen.
Es gilt also, die Bescheide für das Jahr 2017 kritisch zu prüfen. Soweit hier noch Altjahre abgerechnet werden, sind die Chancen auf eine Abwehr noch besonders hoch. Aber in etlichen Kammern muss aus Sicht des bffk auch für das Jahr 2017 noch eine erheblich überzogene Vermögensbildung festgestellt werden. asr und bffk bieten hier den asr-Mitgliedern eine individuelle Unterstützung an. Bei Fragen senden Sie uns bitte eine email an info(a)asr-berlin.de.