Das Ministerium der Justiz und für Verbraucherschutz plant die Einrichtung einer Verbraucherschlichtungsstelle für reiserechtliche Streitigkeiten.
Wir wollten von unseren Mitgliedern ein erstes Stimmungsbild zum Thema Verbraucherschlichtung erhalten. Dazu haben wir eine Meinungsumfrage in der Branche durchgeführt.
Ein erste Gesprächsrunde fand im März dazu bereits statt. Wir berichteten.
Wir bedanken uns nochmal ganz herzlich für Ihre investierte Zeit und Ihr Engagement. Nachfolgend finden Sie das Ergebnis:
- 63% der Teilnehmer sahen keinen Bedarf für ein vorgeschaltetes Schlichtungsverfahren,
- 28% sprachen sich dafür aus,
- 9% machen ihre Eistellung u.a. von den Kosten und dem Verwaltungsaufwand abhängig, der zu erwarten sein wird.
Letzterer Punkt konnte auch in einem zweiten Gespräch, das am 22.05.2017 auf Einladung von Staatssekretär Gerd Billen stattfand, nicht thematisiert werden, auch, wenn es gleichwohl als Problem erkannt und gesehen wird. In Aussicht gestellt wurde allerdings eine finanzielle Förderung, quasi eine Anschubfinanzierung, von staatlicher Seite für einen angedachten Zeitraum von 2 Jahren. Getragen werde die Kosten des Schlichtungsverfahrens ausschließlich von der Unternehmensseite, für den Verbraucher ist sie kostenfrei.
Zu diesem zweiten Termin waren Vertreter der Großveranstalter und der Verbände eingeladen. Das sich dort abzeichnende Meinungsbild ist von Skepsis aufseiten der Industrie und der Unternehmensverbände einerseits geprägt und von Zuspruch aufseiten der Verbraucherverbände, sowie der Branchenvertreter, die bereits an Schlichtungsverfahren teilnehmen.
Staatssekretär Billen wies darauf hin, daß die Schlichtungsstelle für Reiserecht bis spätestens 01.07.2018 funktionsfähig sein soll, also zum Zeitpunkt der Umsetzung der Pauschalreiserichtlinie. Angedacht ist offenbar, diese in die SÖP (Schlichtungsstelle für Öffentlichen Personenverkehr) zu integrieren. Die Teilnahme am Schlichtungsverfahren wird, zumindest vorerst, freiwillig bleiben.
Was bleibt, sind jedoch weitere Hinweispflichten und reichlich Informationsbedarf, auf allen Seiten.
Was bleibt, sind jedoch weitere Hinweispflichten und reichlich Informationsbedarf, auf allen Seiten.