Offensichtlich ist der Eindruck im Ministerium, „die wenigen Fälle von Vereinsreisen“ muss die Branche aushalten. Es geht hier nicht um die Chorreise des Musikvereins oder die Abi-Abschlussfahrt. In den letzten Jahren wurde diese „Gesetzeslücke“ gezielt ausgenutzt.

Sportvereine, Gesangs- und Wandervereine veranstalten plötzlich Reisen im großen Rahmen. Um nur einige Beispiele zu nennen: Es gibt Kreuzfahrten für Wanderfreunde, New York Städtetrips für Angler und Sportfischer.
Hinzu kommt dann der Aspekt, dass Vereine mit kleiner Mitgliederanzahl „Gruppenreisen im großen Rahmen“ veranstalten, die mehrere hundert Reiseteilnehmer pro Jahr buchen. Man muss kein Branchenkenner sein, um zu erkennen, dass hier nicht nur im Verein auf Kundensuche gegangen wird. Vom „Gelegenheitsveranstalter“ kann hier keine Rede mehr sein!

Es gibt Unternehmen, die diese „Reiseorganisatoren“ einladen, selbst für einen geringen Reisepreis an einer speziellen Informationsreise teilzunehmen, um dort zu erfahren, wie sie ihren „Vereinskundenkreis“ vergrößern können. Dies ist vergleichbar mit den Vorteilen, welche Pharmaunternehmen gerne mal Ärzten und Apothekern anbieten.

Allein daran lässt sich erkennen, dass diese „Vereinsreisen“ professionell vermarktet werden. Das birgt nicht nur ein großes Risiko für den Kunden in Hinblick auf die nicht vorhandene Kundengeldabsicherung, welche gesetzlich vorgeschrieben ist und die nicht vorhandene Veranstalterhaftpflicht (für körperliche und finanzielle Schäden während der Reise), sondern darüber hinaus auch einen ganz klaren Wettbewerbsnachteil für die Veranstalter, die diese nicht unwesentlichen Kosten einkalkulieren müssen.

Da zu erwarten ist, dass sich auch diese Branche massiv weiter entwickeln wird, kann und darf Politik dies nicht länger legitimieren! Reisebüros die künftig, auch nur eine verbundene Reisebuchung zusammenfassen und in einer Rechnung ausweisen, müssen sich gegen Insolvenz und Veranstalterhaftpflicht absichern, um dem Gesetz Genüge zu tun.